Nach dem Krankenstand: Wiedereingliedern statt ausmustern (Dokumentation)

Seit Juli 2017 ist das Gesetz zur Wiedereingliederungsteilzeit in Kraft und weitaus mehr Betriebe als zu Beginn angenommen, nutzen mittlerweile dieses Instrument. Ziel ist eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsprozess für Personen, die krankheitsbedingt länger ausgefallen sind.

Durch die Wiedereingliederungsteilzeit soll die Arbeitsfähigkeit nach Rekonvaleszenz gestärkt und der längere Verbleib im aktiven Erwerbsleben sichergestellt werden. Die Krankenversicherung leistet in dieser Zeit durch das Wiedereingliederungsgeld eine teilweise Kompensation für das reduzierte Entgelt.

Um eine Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen zu können, bedarf es der gegenseitigen Freiwilligkeit von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in. Es besteht also kein Rechtsanspruch. Die festgestellte Arbeitsfähigkeit ist Grundvoraussetzung für die Wiedereingliederungsteilzeit.

Welche weiteren Voraussetzungen dieses Modell erfordert, wie es in der Praxis gelebt werden kann und welche Mitwirkungsmöglichkeiten Betriebsräte/innen bei diesem Thema haben, wurde in dieser Veranstaltung der Gewerkschaft GPA erarbeitet. Thematisiert wurden dabei auch weitergehende Handlungsfelder, denn erfolgreiches Eingliederungsmanagement ist mehr als nur die Reduzierung der Arbeitszeit. Es kann dazu beitragen, die Potenziale für bessere Arbeitsbedingungen zu heben. Somit können nicht nur die unmittelbar betroffenen Kollegen/innen, sondern der gesamte Betrieb und die gesamte Belegschaft davon profitieren.

Die Präsentation der beiden Vortragenden Mag. Isabel Koberwein (GPA, Grundlagenabteilung) und Mag. Claudia Kral-Bast (GPA, Abteilung Arbeit & Technik) hier zum Downloaden: Seminarunterlage: Wiedereingliederungsteilzeit (PDF)

GPA-Muster-Betriebsvereinbarungen:

Weiterführende Materialien und Links

 

Webinar-Doku: Entgeltfortzahlung und Coronavirus

Bei bestimmten Dienstverhinderungen (beispielsweise Krankheit oder Unfall) und während des Urlaubs haben ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Entgelt ist dabei sehr viel mehr als lediglich das Grundgehalt – es umfasst jede Art von Leistung, die ArbeitnehmerInnen für die Zurverfügungstellung ihrer Arbeitskraft gewährt wird.

Foto: Pixabay | Bildmontage: Alexander Neunherz

Vor diesem Hintergrund thematisierte Mag.a Andrea Komar, Leiterin der Bundesrechtsabteilung der GPA-djp, einerseits die wichtigsten Grundlagen zur Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankenstand, Dienstverhinderung und Arbeitsvereitelung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin. Andererseits standen aktuelle Fragen rund um die Corona-Pandemie im Fokus des Interesses.

Die dazugehörige Präsentation steht hier unter diesem Link zum Download bereit.

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Entgeltfortzahlung und Coronavirus (Webinar)

Allgemeine rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

ArbeitnehmerInnen haben bei bestimmten Dienstverhinderungen (z. B. bei Krankheit) und bei Urlaub Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Durch die Coronakrise kommt es in diesem Zusammenhang aber zu Unsicherheiten: Was passiert, wenn man beispielsweise im Urlaub an Covid-19 erkrankt oder sich der Dienstantritt wegen behördlicher Quarantänemaßnahmen verzögert?

Dieses Webinar bietet daher einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen rund um das Thema Entgeltfortzahlung und die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Im Fokus stehen unter anderem die folgenden Themen:

  • Allgemeines zur Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankenstand
  • Entgeltfortzahlung und Dienstverhinderung
  • Entgeltfortzahlung bei Arbeitsvereitelung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin
  • Entgeltfortzahlung und Covid-19

Wir bieten dafür zwei Termine an:

1. Termin: Donnerstag, 30. Juli 2020, 10:00 – 11:30 Uhr
Anmeldung für diesen Termin unter diesem Link
(beschränkte Anzahl an TeilnehmerInnen)

2. Termin: Donnerstag, 13. August 2020, 10:00 – 11:30 Uhr
Anmeldung für diesen Termin unter diesem Link
(beschränkte Anzahl an TeilnehmerInnen)

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Nach dem Krankenstand: Wiedereingliedern statt ausmustern! (SE)

Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten nach langem Krankenstand

In deinem Betrieb sind lange Krankenstände ein Thema. Als Betriebsrat möchtest du dafür sorgen, dass KollegInnen bei ihrer Rückkehr gut unterstützt werden und ihre Gesundheit nachhaltig gestärkt wird. Du willst, dass Maßnahmen der Wiedereingliederung zum fixen Bestandteil des Gesundheitsmanagements in deinem Betrieb werden.

Bei diesem Workshop beantworten wir deine Fragen zur gesetzlichen Wiedereingliederungsteilzeit und zeigen dir, wie der Betriebsrat vermitteln und beraten kann. Wir beleuchten aber auch weitergehende Handlungsfelder, denn erfolgreiches Eingliederungsmanagement ist mehr als nur die Reduzierung der Arbeitszeit. Es kann dazu beitragen, die Potenziale für bessere Arbeitsbedingungen zu heben. Somit profitieren nicht nur die unmittelbar betroffenen KollegInnen, sondern der gesamte Betrieb.

Gemeinsam wollen wir an Strategien für die betriebliche Umsetzung arbeiten. Der Austausch der TeilnehmerInnen und die Arbeit in Gruppen stehen daher im Zentrum unseres Seminartages.

Nach diesem Seminar weißt du, wie Kolleginnen und Kollegen nach längerer Abwesenheit wieder gut in die betrieblichen Strukturen eingegliedert werden können. Nachhaltig gesund für die Betroffenen und zur Entlastung aller ArbeitnehmerInnen im Betrieb. Denn du als Betriebsrat/Betriebsrätin hast hier eine entscheidende Mitgestaltungskraft.

Termin: 23. April 2020, 9:00 bis 16:30 Uhr
Ort: Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien, Theresianumgasse 16 – 18
Zielgruppe: Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.

Seminarziele: Weiterlesen

Nach dem Krankenstand: Wiedereingliedern statt ausmustern (Webinar-Doku)

Seit Juli 2017 ist das Gesetz zur Wiedereingliederungsteilzeit in Kraft und weitaus mehr Betriebe als zu Beginn angenommen, nutzen mittlerweile dieses Instrument. Ziel ist eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsprozess für Personen, die krankheitsbedingt länger ausgefallen sind.

Durch die Wiedereingliederungsteilzeit soll die Arbeitsfähigkeit nach Rekonvaleszenz gestärkt und der längere Verbleib im aktiven Erwerbsleben sichergestellt werden. Die Krankenversicherung leistet in dieser Zeit durch das Wiedereingliederungsgeld eine teilweise Kompensation für das reduzierte Entgelt.

Um eine Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen zu können, bedarf es der gegenseitigen Freiwilligkeit von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in. Es besteht also kein Rechtsanspruch. Die festgestellte Arbeitsfähigkeit ist Grundvoraussetzung für die Wiedereingliederungsteilzeit.

Welche weiteren Voraussetzungen dieses Modell erfordert, wie es in der Praxis gelebt werden kann und welche Mitwirkungsmöglichkeiten Betriebsräte/innen bei diesem Thema haben, wurde in einem Webinar der Gewerkschaft GPA erarbeitet. Thematisiert wurden dabei auch weitergehende Handlungsfelder, denn erfolgreiches Eingliederungsmanagement ist mehr als nur die Reduzierung der Arbeitszeit. Es kann dazu beitragen, die Potenziale für bessere Arbeitsbedingungen zu heben. Somit können nicht nur die unmittelbar betroffenen Kollegen/innen, sondern der gesamte Betrieb und die gesamte Belegschaft davon profitieren.

Die Präsentation der beiden Vortragenden Mag. Isabel Koberwein (GPA, Grundlagenabteilung) und Mag. Claudia Kral-Bast (GPA, Abteilung Arbeit & Technik) hier zum Downloaden: GPA-Präsentation: Wiedereingliederungsteilzeit (PDF)

GPA-Muster-Betriebsvereinbarungen:

Weiterführende Materialien und Links