Seit über einem Jahr ist das Gesetz zur Wiedereingliederungsteilzeit in Kraft.
Ziel dieser Maßnahme ist eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsprozess für Personen, die krankheitsbedingt länger ausgefallen sind. Durch die Wiedereingliederungsteilzeit soll die Arbeitsfähigkeit nach Rekonvaleszenz gestärkt und der längere Verbleib im aktiven Erwerbsleben sichergestellt werden.
Um eine Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen zu können, bedarf es der gegenseitigen Freiwilligkeit von ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn. Es besteht also kein Rechtsanspruch. Die festgestellte Arbeitsfähigkeit ist Grundvoraussetzung für die Wiedereingliederungsteilzeit.
Welche weiteren Voraussetzungen dieses Modell erfordert, wie es in der Praxis gelebt werden kann und welche Mitwirkungsmöglichkeiten BetriebsrätInnen bei diesem Thema haben, wurde in einem Seminar der GPA-djp Bildungsabteilung erarbeitet.
Die Unterlagen sowie weiterführende Informationen sind am Ende des Artikels zu finden.
Die GPA-djp Bildungsabteilung freut sich, zu diesem höchst aktuellen Thema ein Seminar für BetriebsrätInnen anbieten zu können und bedankt sich an dieser Stelle bei den beiden Referentinnen Mag. Isabel Koberwein (GPA-djp Grundlagenabteilung) und Mag. Claudia Kral-Bast (GPA-djp Arbeit & Technik).
Präsentationen vom Seminar:
Muster-Betriebsvereinbarung der GPA-djp:
Muster-BV Wiedereingliederungsteilzeit_ Juli 2019
Materialien aus dem BMASK:
Wiedereingliederungsteilzeit- Broschüre 2018
Formular Wiedereingliederungsvereinbarung
Formular Wiedereingliederungsplan