Bei bestimmten Dienstverhinderungen (beispielsweise Krankheit oder Unfall) und während des Urlaubs haben ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Entgelt ist dabei sehr viel mehr als lediglich das Grundgehalt – es umfasst jede Art von Leistung, die ArbeitnehmerInnen für die Zurverfügungstellung ihrer Arbeitskraft gewährt wird.

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Vor diesem Hintergrund thematisierte Mag.a Andrea Komar, Leiterin der Bundesrechtsabteilung der GPA-djp, einerseits die wichtigsten Grundlagen zur Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankenstand, Dienstverhinderung und Arbeitsvereitelung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin. Andererseits standen aktuelle Fragen rund um die Corona-Pandemie im Fokus des Interesses.
Die dazugehörige Präsentation steht hier unter diesem Link zum Download bereit.