Im betrieblichen Alltag kommt es oft zu Änderungen im Betrieb. Bringt eine solche Betriebsänderung nachteilige Folgen für die ArbeitnehmerInnen mit sich, so können in Betrieben mit Betriebsrat und mindestens 20 Beschäftigten die nachteiligen Folgen dieser Betriebsänderung über einen Sozialplan (Abschluss einer „Sozialplan-Betriebsvereinbarung“) verhindert, beseitigt oder gemindert werden. Solche Sozialpläne können allenfalls auch erzwungen werden.
Termin: 07. Oktober 2020, von 9:00 bis 16:00 Uhr
Ort: ÖGB Zentrale (Catamaran), Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
(Seminarraum Amalie Seidel)
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.
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