Der Sozialplan (SE)

Im betrieblichen Alltag kommt es oft zu Änderungen im Betrieb. Bringt eine solche Betriebsänderung nachteilige Folgen für die Arbeitnehmer/innen mit sich, so können in Betrieben mit Betriebsrat und mindestens 20 Beschäftigten die nachteiligen Folgen dieser Betriebsänderung über einen Sozialplan (Abschluss einer „Sozialplan-Betriebsvereinbarung“) verhindert, beseitigt oder gemindert werden. Solche Sozialpläne können allenfalls auch erzwungen werden.

Termin: 24. September 2020, von 9:00 bis 16:30 Uhr
Ort: Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien Theresianumgasse 16-18
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.

Seminarziele:

Die Teilnehmer/innen

  • haben Kenntnis über die Rechte und Pflichten von Betriebsrat und Betriebsinhaber im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung;
  • kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und wissen, welche Voraussetzungen zum Abschluss eines Sozialplanes vorliegen müssen;
  • wissen wann ein Sozialplan möglich und wann ein solcher erforderlich ist;
  • kennen Beispiele, welche Regelungen in einem Sozialplan vorgenommen werden können und dürfen;
  • erörtern Möglichkeiten, um zu einem Sozialplan zu gelangen, bis hin zur möglichen Erzwingung eines Sozialplanes (auch gegen den Willen des Betriebsinhabers);
  • diskutieren u.a. auch die Frage, ob Kündigungen zu verhindern sind.

Referent:

Gabriele Mrazsek (Stv. Geschäftsführerin GPA-djp Wien)
Markus Schapler (GPA-djp Wien Rechtsschutz)

Anmeldung mit dem Link (Klick!)

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