Der Sozialplan (SE)

Im betrieblichen Alltag kommt es oft zu Änderungen im Betrieb. Bringt eine solche Betriebsänderung nachteilige Folgen für die ArbeitnehmerInnen mit sich, so können in Betrieben mit Betriebsrat und mindestens 20 Beschäftigten die nachteiligen Folgen dieser Betriebsänderung über einen Sozialplan (Abschluss einer „Sozialplan-Betriebsvereinbarung“) verhindert, beseitigt oder gemindert werden. Solche Sozialpläne können allenfalls auch erzwungen werden.

Termin: 07. Oktober 2020, von 9:00 bis 16:00 Uhr
Ort: ÖGB Zentrale (Catamaran), Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
(Seminarraum Amalie Seidel)
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.

Seminarziele:

Die TeilnehmerInnen

  • haben Kenntnis über die Rechte und Pflichten von Betriebsrat und Betriebsinhaber im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung;
  • kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und wissen, welche Voraussetzungen zum Abschluss eines Sozialplanes vorliegen müssen;
  • wissen wann ein Sozialplan möglich und wann ein solcher erforderlich ist;
  • kennen Beispiele, welche Regelungen in einem Sozialplan vorgenommen werden können und dürfen;
  • erörtern Möglichkeiten, um zu einem Sozialplan zu gelangen, bis hin zur möglichen Erzwingung eines Sozialplanes (auch gegen den Willen des Betriebsinhabers);
  • diskutieren u.a. auch die Frage, ob Kündigungen zu verhindern sind.

ReferentIn:

Gabriele Mrazsek (Stv. Geschäftsführerin GPA-djp Wien)
Markus Schapler (GPA-djp Wien Rechtsschutz)

Anmeldung mit dem Link (Klick!)

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