Webinar-Doku: Update-ArbeitnehmerInnenschutz

Dieses Webinar der Gewerkschaft GPA beleuchtete die wichtigsten Bestimmungen zum ArbeitnehmerInnenschutz. Dabei standen die zentralen Aufgaben im Fokus, wie auch die Pflichten auf ArbeitgeberInnenseite und die Mitbestimmungsmöglichkeiten für den Betriebsrat.

Angesicht der anhaltenden Pandemiesituation wurden auch die Vorschriften der Covid-Schutzmaßnahmenverordnung in den Kontext des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes eingeordnet. Hier zeigte sich, dass Corona durchaus einen Anlass liefern kann, um die bereits praktizierten betrieblichen Maßnahmen zum ArbeitnehmerInnenschutz neu zu überprüfen und auf geänderte Herausforderungen abzustimmen.

Vor diesem Hintergrund thematisierten die beiden Vortragenden, Claudia-Kral-Bast (GPA Abteilung Arbeit und Technik) und Isabel Koberwein (GPA-Grundlagenabteilung) folgende Punkte:

  • Die allgemeinen Grundsätze und Zielsetzungen im ArbeitnehmerInnenschutz
  • die Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung als Kernstück der Aufgaben, inklusive der Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen
  • die Verantwortung und Aufgaben der Arbeitgeber/innen und die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates;
  • die Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzes im Homeoffice
  • Beispiele für richtige betriebliche Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus inkl. Überblick zu geltenden Bestimmungen hinsichtlich Maskentragen und Tests.

Die Präsentationen des Webinars hier als PDF zum Downloaden unter diesen Link

Als Gastreferent stand der stv. Leiter des Unfallverhütungsdienstes der AUVA-Landesstelle Wien, Robert Preßlmayer, zur Verfügung. Er vermittelte einen anschaulichen Überblick über die Leistungen und Angebote der sozialen Unfallversicherung. Dabei wurden insbesondere folgende Aspekte angeschnitten:

  • AUVA-Leistungen aus einer Hand: Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung
  • Leistungen und Versorgung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Abgrenzung zur Krankenversicherung
  • Unfallversicherung im Homeoffice
  • Covid-19 als Berufskrankheit

Die AUVA-Präsentation hier zum Downloaden

Im Folgenden einige Hauptaussagen des Webinars in Zusammenfassung:

  • Die Organisation des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes zielt v.a. auf Prävention ab und verlangt Maßnahmen, die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken möglichst an der Quelle beseitigen. – Das gilt auch in der aktuellen Corona-Krise!
  • Durch die Verpflichtung zur Arbeitsplatzevaluierung hat jeder Betrieb die Aufgabe, spezifische Gefahren zu erkennen sowie passende und notwendige Maßnahmen umzusetzen.
  • Die Richtigkeit festgelegter Vorkehrungen ist immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und bei geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.
  • Dabei ist das S-T-O-P-Prinzip die klare Handlungsvorgabe. Demnach sind kollektiv wirksame Maßnahmen anzustreben und technische sowie organisatorische Maßnahmen zur Gefahrenverhütung vor persönliche Maßnahmen zu setzen.
  • Was in der Theorie hervorragend funktioniert, braucht in der betrieblichen Praxis viel Einsatzbereitschaft.
  • Aufgaben und Verantwortung sind in diesem Gefüge klar verteilt.
  • BetriebsrätInnen können durch ihre Mitbestimmungsrechte erheblichen Einfluss auf einen wirksamen Gesundheitsschutz im Betrieb nehmen.

Ein Coronavirus-Check-Up ergibt einige Hauptaufgaben im betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutz.

  • Zusammengefasst sind das die bereits angesprochene Arbeitsplatzevaluierung
  • sowie die Information und Unterweisung hinsichtlich festgelegter Vorkehrungen.
  • Praktisch erfordert das einen Abgleich mit Vorgaben aus den Covid-Verordnungen.

Die Beteiligung und Anhörung aller AdressatInnen und AkteurInnen im betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzsystem stellt sicher, dass Gefahren nicht übersehen werden und sich bei der Weiterentwicklung von Schutzvorkehrungen kein Stillstand einstellt.

  • Auch die betrieblich praktizierten Maßnahmen für Angehörige von Risikogruppen sollten bewertet werden.
  • Ratsam ist es, in allen Phasen den/die zuständige ArbeitsmedizinerIn und auch die Sicherheitsfachkraft beizuziehen.
  • Weil auch die psychische Belastungssituation zu berücksichtigen ist und auch diesbezüglich geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen, wäre auch die Miteinbeziehung von ArbeitspsychologInnen zu empfehlen.
  • Beispiele für psychische Belastungsfaktoren im Zusammenhang mit Corona sind etwa die Angst vor Ansteckung bei Kontakt mit KundInnen, erhöhter Arbeitsdruck (z.B. in Gesundheitsberufen), Entgrenzung von Arbeitszeit und Freizeit im Homeoffice.

Das Webinar fokussierte auch auf die durch Corona notwendigen gewordenen Vorkehrungen in der Arbeitsstätte. Da zur Verringerung der Ansteckungsgefahr so viele Menschen wie noch nie im Homeoffice gearbeitet haben bzw. die Arbeit im Homeoffice vielfach zum fixen Bestandteil der Arbeitsorganisation geworden ist, stellt sich auch hier die Frage nach dem ArbeitnehmerInnenschutz.

  • Kurz gesagt: Auch im Homeoffice gilt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die grundsätzliche Verantwortung des Arbeitgebers zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von ArbeitnehmerInnen.
  • Einschränkungen bestehen jedoch hinsichtlich aller Gestaltungsvorgaben, die in der Arbeitsstätte bestehen (das betrifft z.B. Anforderungen hinsichtlich des Platzbedarf und Beleuchtung) und Bestimmungen zur Bildschirmarbeit.
  • Der Arbeitgeber muss im Homeoffice beispielsweise keinen Arbeitstisch und keinen Arbeitsstuhl zur Verfügung stellen, eine grundsätzliche Verpflichtung zur ergonomischen Gestaltung gilt aber dennoch.
  • Die erreichten gesetzlichen Regelungen zum Thema Homeoffice brachten auch hinsichtlich der Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzes mehr Sicherheit.

Ganz generell sollten die vielen Aspekte, die bei der Arbeit im Homeoffice zu regeln gilt, in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Die Gewerkschaft GPA hat dazu eine Musterbetriebsvereinbarung sowie umfassendes Informationsmaterial entwickelt und unterstützt selbstverständlich bei der konkreten Umsetzung.

Weiterführende Links und Materialien:

Speziell zum Thema Homeoffice

 

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