Nachlese: Webinare zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2020

ArbeitnehmerInnen lassen Jahr für Jahr viel Geld beim Finanzamt liegen, weil sie ihre steuerlichen Möglichkeiten nicht vollständig ausnutzen. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV) können daher Steuerabschreibungen wie Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden.

Foto: Pixabay

Ziel der Webinare ist es einerseits, einen generellen Überblick über die Möglichkeiten der „Abschreibungen“ zu erhalten, um in weiterer Folge außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben, Werbungskosten u.v.m. geltend machen zu können.

Andererseits ergeben sich für das Jahr 2020 völlig neue Fragestellungen, da die Corona-Pandemie auch steuerliche Auswirkungen hat. Beispiel Home-Office-Gesetz: Laut Begutachtungsentwurf können nur bei Vorliegen von mindestens 42 Home-Office-Tagen pro Jahr Werbungskosten geltend gemacht werden, wie die Gewerkschaft GPA in einer Aussendung kritisierte. Die Folgen: Wer regelmäßig einmal pro Woche Home-Office macht und Urlaub abbaut oder krank wird, würde nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf außen vor bleiben.

Wertvolle Informationen und Tipps rund um die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2020 finden sich in den nachfolgenden Unterlagen bzw. Links:

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