Österreich hat im europäischen und weltweiten Vergleich ein geringes Risiko an Altersarmut durch unser solidarisch geregeltes Pensionssystem. Dadurch profitiert unsere Wirtschaft, weil die ältere Generation mit ihren Pensionen die Kaufkraft belebt, und damit Arbeitsplätze abgesichert werden. Zusätzlich wird mit diesem Einkommens aus unserem solidarischen und selbstverwalteten Pensionssystem ein wichtiger Beitrag zur Absicherung bei Wirtschaft- und Finanzkrisen für die ältere Generation geleistet. Diese wichtige Säule des sozialen Zusammenhalts sichert die Lebensgrundlage für ältere Menschen in unserem Land.
Die VerhandlerInnen aus Gewerkschaften und Arbeiterkammern erreichten beim Pensionsgipfel:
Weiterentwicklung des Pensionssystems:
- Das Pensionssystem wurde und wird laufend an neue Verhältnisse angepasst.
- Es sichert den Menschen seit über 60 Jahren ihre Pension.
- Gewerkschafterinnen und Sozialminister stellten sich gegen die Zerstörung unseres gewachsenen Pensionssystems.
- Wir stehen zum eingeschlagenen Weg der Verbesserung und Weiterentwicklung.
- Die Maßnahmen wirken, das Pensionssystem ist auf gutem Weg.
Wir schafften die Bestrebungen, die zu Verschlechterungen der PensionistInnen und der kommenden PensionsbezieherInnen führen, zu verhindern.
Auf gutem Kurs – unser Pensionssystem ist sicher
- Das tatsächliche Pensionsantrittsalter steigt schneller als erwartet.
Quelle: Factsheet – Pensionen GPA-djp - Die Ausgaben des Staates für die Alterssicherung bleiben auch langfristig stabil.
- Die Anzahl der Anträge und die Kosten für I-Pension und Rehageld gehen konstant zurück.
- Die Anzahl der Anträge und die Kosten für I-Pensionen und Rehageld gehen konstant zurück
Maßnahmen von 2009 bis 2015
- Anhebung des Antrittsalters zur Hacklerregelung von 60 auf 62 Jahre
- Erhöhung der notwendigen Versicherungsmonate für die Korridorpension von 450 auf 480 Monate
- Umschulungs- und Rehageld für alle ab 1964 Geborenen in der Invaliditätspension
- stufenweise Anhebung des Tätigkeitsschutzes
- Dämpfung der Pensionsanpassung in den Jahren 2013 und 2014
Was konnten die Gewerkschafterinnen erreichen?
- Armut im Alter verhindern
Kein Einfrieren des Bundeszuschusses deshalb keine Kürzung der Pensionen, oder das Ansteigen des Antrittsalters auf 76 Jahre oder überhaupt keine Pension zu bekommen. - Uns ist wichtig den jungen Menschen später eine staatliche Pension zu garantieren
Einige Verhandler wollten eine niedrige Aufwertung des Pensionskontos – das bedeutet für jetzt zu arbeiten beginnende Menschen eine Pensionskürzung von bis zu 30 %. - Politik von Gewerkschafterinnen ist Politik von Menschen für Menschen
Wir stehen für die soziale Gestaltung der Gesellschaft. Wir sprechen die Arbeitslosigkeit der älteren Generation an und versuchen Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit zu initiieren. Länger arbeiten und weniger Pension ist bei der ungleichen Verteilung des Vermögens für uns keine Option. - Wir liefern die PensionistInnen nicht an die Aktienkurse aus!
Was ist bisher passiert – das ersparte Geld ist von privaten FinanzexpertInnen auf Kapitalmärkten veranlagte worden und hat für große Verluste in der Wirtschafts- und Finanzkrise gesorgt. Viele Länder haben Milliarden einzahlen müssen, um Pensionen abzusichern. Deshalb keine zusätzlichen staatlichen Gelder in die dritte Säule. - Uns geht es bei den Pensionen vor allem um das Vertrauen
Bei der Anhebung des Frauenpensionsalters würde viele Frauen in eine Altersarbeitslosigkeit abgedrängt werden. Zusätzlich hätte das Verfassungsrecht geändert werden müssen.
Ergebnisse des Pensionsgipfels:
- Ausgleichszulage Plus (für Alleinstehende)
Erhöhte Ausgleichszulage von 1000 Euro bei mehr als 30 Beitragsjahren. Das ist ein besonderer Vorteil bei langer Teilzeit. - Anreize für Weiterarbeiten nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter
- Wird eine Pension in Anspruch genommen und parallel gearbeitet, wird der Teil des Einkommens, der die Ausgleichszulage oder die Geringfügigkeits-grenze übersteigt, auf die Pension angerechnet, maximal bis zur Hälfte der Pension. (Gilt drei Jahre nach gesetzlichen Antrittsalter F bis 63, M bis 68).
- Wer in diesen drei Jahren weiter arbeitet und dabei seine Pension nicht konsumiert, zahlt in dieser Zeit nur den halben PV-Beitrag, bekommt aber den – fiktiven – vollen Beitrag auf das Pensionskonto gutgeschrieben.
- Gilt für alle Versicherungsarten (auch für Selbständige).
- Wiedereingliederung nach langem Krankenstand
- Modell für Beschäftigte, die länger (mind. 6 Wochen) erkrankt sind, um schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzukehren.
- Arbeitsausmaß wird einvernehmlich auf 50 bis 75 Prozent reduziert
- Ein fiktives Krankengeld gleicht den Einkommensverlust aus
- Während der Wiedereingliederung gilt ein Motivkündigungsschutz
- Rehabilitationspaket: Sozialpartner-Papier („Rehabilitation vor Pension“)
- Frühintervention mit Case-Management nach 28 Tagen Krankenstand
- Bessere Erfassung psychischer Fälle
- Bessere Kooperation der beteiligten Träger KV, PV und AMS inklusive
gemeinsamer Fallbesprechungen bei Bedarf - Gesetzliches Rehabilitationsmonitoring zur Erfolgsmessung
- Verbindung medizinischer und beruflicher Reha
- Präventive Rehabilitation
- Rehabilitationsplan für medizinische und berufliche Rehabilitation
- Neue Reha-Methoden, z.B. medizinisch-berufliche Rehabzentren
- Rehabilitation möglichst bei aufrechter Beschäftigung
- Disease-Management-Programme bei psychischen Erkrankungen
- Reform der Pensionskommission:
- Kleiner und effektiver
- liefert Vorschläge, aber Entscheidung bleibt bei der Politik
- Monitoring Beamtenpensionen: Für Bundes-, Landes und Gemeindeebene
- Harmonisierung der unterschiedlichen Systeme wird „vorangetrieben“
- Pensionssplitting erweitert auf bis zu sieben Jahre pro Kind
- Pensionsbegründete Anrechnung der Kindererziehungszeiten für ab 1955 geb. Frauen