Faktencheck – Diskussion um die Pensionen

PensionImmer wieder versuchen gewisse „SozialleistungsabbauerInnen“ uns einzureden, bei den Pensionen muss gespart werden. Nun haben die Expertinnen der GPA-djp zu den öffentlichen Aussagen einen Faktenchek gemacht und habe folgende Behauptungen genauer unter die Lupe genommen:

  1. Behauptung: Das Pensionssystem wird immer teurer. Es bedarf einer grundlegenden Pensionsreform.
  2. Behauptung: Das das Pensionssystem wird unfinanzierbar, weil der „Altenanteil“ immer mehr zunimmt
  3. Behauptung: Das Pensionsloch wird immer größer, Jahr für Jahr steigen die Zuschüsse aus dem Budget in das Pensionssystem.
  4. Behauptung: Das Pensionsalter steigt nur durch statische Tricks.

Behauptung: Das Pensionssystem wird immer teurer. Es bedarf einer grundlegenden Pensionsreform.

Faktencheck:
Ja es stimmt, der Staat gibt jedes Jahr mehr für Pensionen aus. Alles andere wäre auch seltsam. Denn es steigen jedes Jahr auch die Preise und die Löhne. Jedes Jahr, in dem es ein positives Wirtschaftswachstum gibt, steigt das Volkseinkommen. Würden die Pensionsausgaben nicht steigen, dann würde die PensionistInnen jedes Jahr an Kaufkraft verlieren. Ein Alterssicherungssystem soll aber den Wert der Pensionen erhalten, ansonsten erfüllt es seinen Zweck nur unzureichend.
Eine Notwendigkeit für eine Pensionsreform ergibt sich daher nicht einfach aus steigenden Pensionsausgaben, sondern nur wenn die Pensionsausgaben markant stärker steigen würden als die Löhne und Gehälter und als die Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.
Die Ausgaben für das öffentliche Pensionssystem sind in den letzten Jahrzehnten moderat gestiegen.
Es handelt sich keineswegs um exorbitante Zuwächse. Sinnvollerweise misst man den
Pensionsaufwand in Relation zum BIP (Bruttoinlandsprodukt). Damit wird gemessen, welcher Anteil des Gesamteinkommens bzw. der Gesamtproduktion den PensionistInnen zur Verfügung gestellt wird. Logischerweise sollte dieser Anteil steigen, wenn der Anteil der PensionistInnen an der Bevölkerung zunimmt.

Woran merkt man, dass das Pensionssystem zu teuer ist?

Nur die Kosten zu betrachten wäre einseitig, man muss auch berücksichtigen, wie viele Menschen von den bezahlten Pensionen leben müssen.

Dabei fällt gleich einmal auf: Der Anteil der Pensionen am BIP ist weitaus geringer als der Anteil der PensionistInnen an der Bevölkerung. Wenn man die gesamten öffentlichen Pensionsausgaben inklusive der BeamtInnenpensionen betrachtet, lagen diese 2013 bei 13,9% des BIP (1)  Die PensionistInnen machen aber 27% der Bevölkerung aus. Es ist also nicht so, dass die PensionistInnen einen überproportionalen Teil des gesamtwirtschaftlichen Wohlstands bekommen würden. Das Gegenteil ist richtig.

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Behauptung: Das das Pensionssystem wird unfinanzierbar, weil der „Altenanteil“ immer mehr zunimmt

Faktencheck:
Die Tatsache, dass die Menschen älter werden, ist nicht neu und eine erfreuliche Tatsache. Zu bedenken ist: Es steigt nicht nur der Anteil der PensionistInnen, sondern es steigt auch die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft. Für die Frage der Finanzierbarkeit des Pensionssystems kommt es nicht nur auf die Höhe Pensionsausgaben an, sondern auch darauf, wie hoch das gesamte
volkswirtschaftliche Einkommen ist, aus dem die Pensionen finanziert werden müssen.

Es wäre absurd zu behaupten, dass sich eines der reichsten Länder der Welt seine Bevölkerung nicht „leisten“ kann. Der Anteil der Pensionen am BIP wird leicht wachsen. Aber er wird geringer steigen, als der Anteil der über 65 Jährigen an der Bevölkerung. Das ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Beamtenpensionen mit dem Pensionsrecht der ArbeiterInnen und Angestellten harmonisiert werden und dass das
Frauenpensionsalter an das der Männer angeglichen wird. Außerdem steigt das faktische Pensionsalter an.

Die Pensionsberechnung trägt der längeren Lebenserwartung Rechnung und orientiert sich nun am Lebensdurchschnittseinkommen. Wenn man alle Pensionen inkl. BeamtInnen zusammen betrachtet, zeigt sich ein geringer Zuwachs: Laut Langfristszenarien der EU Kommission, deren Datengrundlagen für Österreich vom BMF geliefert werden, steigen die gesamten öffentlichen Pensionsausgaben von 14% des BIP 2014 bis 2060 nur auf 14,4% des BIP. Der Höchststand wird laut den Projektionen mit dem Hineinwachsen der Baby-Boom – Generation in das Pensionsalter im Jahr 2037 mit 14,7% des BIP berechnet. (3)

Einen Anstieg von 14% auf maximal 14,7% des BIP als unfinanzierbar darzustellen, ist lächerlich. Insbesondere wenn man sich vor Augen führt, dass das BIP ja ein höheres ist.

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Bildlich gesprochen wird ein etwas größeres Stück eines viel größeren Kuchens den PensionistInnen zur Verfügung gestellt. Klar ist: der verbleibende Kuchen für die NichtpensionistInnen ist deutlich höher als derzeit! Wenn das Wirtschaftswachstum 1,5% pro Jahr beträgt, dann steigt das BIP 2014 bis 2035 um 36,7%. Das BIP nach Abzug der Pensionsausgaben steigt dann um 35,6%. Das gibt für Alarm wenig her.

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Behauptung: Das Pensionsloch wird immer größer, Jahr für Jahr steigen die Zuschüsse aus dem Budget in das Pensionssystem.

Faktencheck:

Neben den zweckgebundenen Pensionsversicherungsbeiträgen der ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber werden die Pensionen zu einem Teil auch aus Steuermitteln finanziert (Bundesbeitrag). Es ist von Beginn an so vorgesehen gewesen, dass das Pensionssystem gemischt finanziert wird: durch Beiträge und durch Steuermittel. Daher ist es falsch, die steigenden Zuschüsse aus dem Budget als „Pensionsloch“ oder „Defizit“ zu bezeichnen. Die Steuermittel steigen logischerweise mit den Pensionsausgaben. Daraus kann man aber noch keine finanziellen Probleme ableiten. Denn es steigt auch das nominelle BIP, die Lohn- und Gehaltssumme, die Einnahmen der PV aus Beiträgen und die Einnahmen des Staates aus Steuern. Steuermittel decken etwa ein Viertel der Pensionsausgaben. Anders gesagt: Die Pensionen sind zu ca. 4/5 durch die Pensionsversicherungsbeiträge gedeckt. 2015 waren knapp 80% des Pensionsaufwandes durch die Beitragszahlungen „gedeckt“. Am höchsten ist der Eigenfinanzierungsgrad mit 85% bei den ArbeiterInnen und Angestellten. Deutlich geringere Deckungsquoten haben die Systeme der Bauern und Selbständigen. Bei diesen wird daher der Pensionsaufwand wesentlich stärker aus dem Steueraufkommen mitfinanziert. Insgesamt machte die Ausfallshaftung 22% der Pensionsausgaben aus.

Von den 10,3 Mrd. EUR die 2015 aus dem Budget an die Pensionsversicherung insgesamt überwiesen werden, entfallen gut 1 Mrd. EUR auf die Ausgleichszulagen, weitere rund 800 Mio. EUR werden als Beitrag für den Familienlastenausgleich, für die Berücksichtigung für Präsenz- und Zivildienstzeiten in der Pension überwiesen. Das sind Beträge, die klarer weise aus dem Budget gedeckt werden müssen. (4)

Der verbleibende Zuschuss verteilt sich sehr unterschiedlich zwischen der Pensionsversicherung der Selbständigen und Unselbständigen:

  •  Auf den ASVG-Bereich mit 85% aller ausbezahlten Pensionen entfielen nur knapp 5 Mrd. EUR.
  •  3,3 Mrd. EUR entfielen auf Beiträge des Bundes zur Pensionsversicherung der Selbständigen, die nur 15 % aller Pensionen ausbezahlen.

 

 

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Behauptung: Das Pensionsalter steigt nur durch statische Tricks.

Faktencheck:

Im ersten Halbjahr 2015 lag das Antrittsalter aller Direktpensionen um 12,7 Monate über den entsprechenden Werten des Vorjahres. Das ist nicht nur darauf zurückzuführen, dass für Jahrgänge ab 1964 statt befristeten krankheitsbedingten Pensionen, Rehabilitationsgeld bezahlt wird. Auch das Antrittsalter der Alterspensionen ist deutlich angestiegen. Das Antrittsalter der Alterspensionen stieg 2015 gegenüber 2014 um ein halbes Jahr.


Quellen:

(1) BeamtInnen erhalten derzeit ihre Pension nicht aus der Pensionsversicherung, sondern noch direkt aus dem Budget. Diese Sonderregelungen für BeamtInnen laufen aber aus. BeamtInnen ab dem Jahrgang 1976 sind voll in das Pensionskonto einbezogen und für BeamtInnen der Jahrgänge 1955 bis 1975 gibt es eine Übergangsfrist.
(2) Pensionssicherungskommission 2015. Übersicht 13, und BMASK Fact-Sheet Pensionen, Oktober 2015, S.4
(3) Arbeit und Wirtschaft
(4) Erik Türk: „Faktencheck Pensionssystem: Dünne Suppe statt dickem Ende, 1.12.2015

Sind die Pensionen sicher?

Diese Wahrheiten stecken hinter den Pensionsmärchen

Die Jungen werden später einmal keine Pension mehr bekommen. Die Sozialversicherung ist mehr oder weniger pleite. Private Versicherer können besser wirtschaften als der Staat – Mythen und Märchen, die man in den Medien so oft findet, dass man fast schon selbst daran glaubt. Der ÖGB erklärt, welche Wahrheiten hinter den Pensionsmärchen stecken.

Mythos Nr. 1: „Der Staat kann nicht wirtschaften, deshalb sind nur private Pensionen sicher“

Wahrheit: Die Pensionsversicherung arbeitet wirtschaftlich
Die gesetzliche Pensionsversicherung kann sehr gut wirtschaften: Sie schafft es, gerade einmal ein Prozent der Beiträge für den Verwaltungsaufwand zu verbrauchen. Der Vergleich macht sicher: Bei den privaten Versicherern gehen bis zu 30 Prozent, also fast ein Drittel, für Verwaltungskosten, Werbung, Vertrieb, Inserate … drauf. Und nicht zuletzt wollen sie auch noch Gewinn erwirtschaften.

Wahrheit: Die privaten Pensionen sind nicht sicher
Viele Menschen, die eine Firmenpension bekommen, haben das in den vergangenen Jahren schmerzhaft erfahren müssen. Betriebspensionen mussten seit Beginn der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 mehrfach gekürzt werden. Denn das Geld, das für die Privat- und Firmenpensionen veranlagt wird, bringt weniger Zinsen ein, als für die ursprünglich versprochenen Pensionen notwendig gewesen wäre. Niemand kann vorhersagen, ob sich die Wirtschaft und die Aktienmärkte so gut entwickeln werden, dass nach dreißig oder vierzig Jahren genug Geld vorhanden sein wird, um davon Pensionen auszuzahlen.

Wahrheit: Sicherheit bietet nur die gesetzliche Pension
Die heutige Generation finanziert mit ihren Beiträgen nicht ihre eigene Altersversorgung, sondern diejenige ihrer Eltern und Großeltern. Das ist der Generationenvertrag. Die Pensionsbeiträge werden also nicht angespart, somit können sie auch nicht verspekuliert werden, und sie können nicht weniger Zinsertrag einbringen als erwartet. Das Geld, das in private Pensionen investiert wird, ist hohen Risken ausgesetzt. Für gesetzliche Pensionen gibt es diese Risken nicht.

Wahrheit: Nur gesetzliche Pension bietet sozialen Ausgleich
Nicht nur Wirtschaftskrisen und Kursschwankungen an den Börsen gefährden die Privatpensionen, sondern noch etwas anderes: dass man sich die Beiträge dafür auf einmal nicht mehr leisten kann, weil man zum Beispiel arbeitslos wird oder invalid. Die gesetzliche Pension hat hingegen auch eine soziale Komponente: Man bleibt auch während Krankheit, Arbeitslosigkeit oder der Kindererziehungszeiten pensionsversichert. Und nicht zuletzt gibt es die Ausgleichszulage, also so etwas wie eine „Mindestpension“.

Mythos Nr. 2: „Eine Pensionsautomatik macht die Pensionen sicher und berechenbar“

Die „Agenda Austria“, eine von der Industrie gesponserte neoliberale „Denkfabrik“, hat wieder einmal verkündet, dass Österreich eine Pensionsautomatik brauche. Also zum Beispiel, dass ein Computer die von jemandem eingezahlten Beiträge durch die statistische Lebenserwartung dividiert, und dann kommt die monatliche Pension heraus.

Wahrheit: Pensionsautomatik ist Umverteilung in die falsche Richtung
Eine automatische Erhöhung des Pensionsalters würde bedeuten, dass die ohnehin hohe Altersarbeitslosigkeit noch weiter in die Höhe schießt. Außerdem wäre jede Form der Pensionsautomatik eine Umverteilung von unten nach oben, denn die Lebenserwartung ist je nach Einkommen sehr unterschiedlich. Schlechte Jobs machen nämlich krank – und senken die Lebenserwartung. Die Entscheidungsgewalt über das Pensionssystem muss daher bei PolitikerInnen bleiben, die sich vor ihren WählerInnen verantworten müssen – und darf nicht an StatistikerInnen und ihre Computer abgegeben werden.

Wahrheit: Schweden hat die Automatik, und sie funktioniert nicht
Das schwedische Automatik-System ändert nicht das Pensionsalter, sondern kürzt die Pensionshöhen. Das hätte zu massiver Altersarmut geführt, wenn der Staat nicht erst recht wieder eingegriffen hätte. Von 2003 bis 2013 mussten zwölf Änderungen beschlossen werden, also mehr als eine jedes Jahr. Damit wurden die Pensionskürzungen ausgeglichen, die durch die Pensionsautomatik entstanden sind. Ausgeglichen wird zum Beispiel mit Steuergutschriften. Dadurch fehlen dem Haushalt 2,2 Milliarden Euro pro Jahr.

Wahrheit: Die wenigsten können länger arbeiten, wenn sie mehr Pension wollen
Durch die Automatik wisse man, wie viel Pension man zu erwarten hätte, wird behauptet. Wer mehr Geld wolle, solle ganz einfach später in Pension gehen, meint man bei „Agenda Austria“. Das Problem dabei: Nur die allerwenigsten ArbeitnehmerInnen können es sich aussuchen, ob sie ein paar Jahre länger arbeiten. Viele Firmen versuchen alles Mögliche, um ältere Beschäftigte loszuwerden. Und manche Jobs sind so belastend für die Gesundheit, dass es kaum möglich ist, sie bis zum Regelpensionsalter durchzuhalten.

Mythos Nr. 3: „Die Pensionen sind nicht mehr finanzierbar“

Kaum hatte die Regierung die Lohnsteuer-Entlastung für ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen beschlossen, haben Finanzminister Hans Jörg Schelling und andere PolitikerInnen schon begonnen, Verschlechterungen im Pensionssystem in den Raum zu stellen. Denn sonst wäre das Pensionssystem auf Dauer nicht mehr leistbar, wird immer wieder behauptet. Weil die Menschen immer älter werden, weil sie zu früh in Pension gehen würden und so weiter.

Wahrheit: Das Pensionsantrittsalter steigt laufend
Von 2014 auf 2015 ist das faktische Pensionsantrittsalter von 59,6 auf 60,2 Jahre gestiegen – schneller, als im Regierungsprogramm prognostiziert. Das zeigt, dass die bereits getroffenen Maßnahmen wirken: die schrittweise Anhebung der erforderlichen Versicherungszeiten für die Korridorpension und die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer, die schrittweise Anhebung des Alters für den Tätigkeitsschutz, Rehabilitation statt Invaliditätspension sowie das Pensionskonto.

Wahrheit: Alles zusammengerechnet, steigt der Staatszuschuss nur gering
Dass die Maßnahmen wirken, sieht man auch an der Prognose der Pensionskommission: Sie ist deutlich besser als noch vor wenigen Jahren. Weil die Menschen später in Pension gehen, steigt der Zuschuss des Staates zu den ASVG-Pensionen viel weniger steil an. Der Zuschuss zu den Beamtenpensionen wird sogar sinken, weil es immer weniger Beamte gibt. Dürfte die Pensionskommission eine gemeinsame Prognose für ASVG- und Beamtenpensionen erstellen, dann würden die Staatszuschüsse noch viel weniger steigen.

Wahrheit: Beschäftigung ist der Kernpunkt zur Sicherung des Pensionssystems
Wir brauchen mehr Arbeitsplätze für ältere Menschen, denn die Beschäftigungsquote ist einer der wesentlichen Kernpunkte für die nachhaltige langfristige Absicherung des Umlage-Pensionssystems. Solange es nicht mehr Arbeitsplätze für Ältere gibt, hat es keinen Sinn, über Pensionsmaßnahmen zu diskutieren, die die Zahl der Arbeitslosen in die Höhe treiben.

Mythos Nr. 4: „Es ist ein großer Nachteil für Frauen, dass sie früher in Pension gehen dürfen.“

Immer wieder wird gefordert, das gesetzliche Pensionsantrittsalter der Frauen (derzeit 60 Jahre) schnell an das der Männer (65 Jahre) anzugleichen. Die einen wollen das, weil sie die Männer dadurch benachteiligt sehen. Die anderen hingegen sehen einen Nachteil für die Frauen, der endlich beseitigt gehört: Frauen, die gerne länger arbeiten möchten, so wird argumentiert, könnten dies nicht aufgrund ihres früheren Pensionsantrittsalters. Und Frauen mit 50 Jahren würden nicht mehr befördert – früherer Pensionsantritt als Karrierehindernis.

Wahrheit: Das Frauenpensionsalter wird ohnehin angeglichen
Die Angleichung des Antrittsalters der Frauen an das der Männer beginnt ohnehin in wenigen Jahren. Ab 2024 wird die reguläre Alterspensionsgrenze in Halbjahresschritten angehoben. Die Angleichung wurde beschlossen, weil man angenommen hatte, dass bis dahin Gleichstellung bei Einkommen und Karriere herrschen würde. Derzeit sind diese Ziele aber noch lange nicht erreicht.

Wahrheit: Frauen gehen nicht viel früher in Pension als Männer
Auf dem Papier, beim gesetzlichen Antrittsalter, liegen Frauen und Männer um fünf Jahre auseinander. Beim tatsächlichen Antrittsalter ist der Unterschied schon heute viel geringer: Frauen gehen mit durchschnittlich 59 Jahren und 1 Monat in Pension, Männer mit 61 Jahren und 3 Monaten (alle Direktpensionen; Beschäftigungs- und Pensionsmonitoring 1. Hj. 2015). Außerdem ist es für Frauen nicht verboten, länger als bis 60 zu arbeiten: Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass die Kündigung einer Frau aufgrund ihres früheren Pensionsalters eine Diskriminierung darstellt und vor Gericht angefochten werden kann.

Wahrheit: Später in Pension gehen heißt nicht länger arbeiten
Arbeitsplätze fehlen, und gerade Ältere werden von vielen Unternehmen bei der erstbesten Gelegenheit auf die Straße gesetzt. Für viele Frauen würde eine Anhebung des Pensionsalters nur bedeuten, dass sie länger arbeitslos sind. Schon jetzt ist der Prozentsatz der Frauen hoch, die nicht aus dem Arbeitsleben, sondern aus der Arbeitslosigkeit in die Pension wechseln. In Zeiten der Rekordarbeitslosigkeit wäre eine Anhebung des Frauenpensionsalters daher verantwortungslos.

Wahrheit: Frauenpensionen steigen, wenn die Arbeitsbedingungen besser werden
Die Hauptgründe dafür, dass die Frauenpensionen deutlich niedriger als jene der Männer sind: Frauen bekommen weniger Lohn/Gehalt, und sie sind oft zu Teilzeitarbeit gezwungen. Weil die Kinderbetreuung bei ihnen hängen bleibt und weil viele Firmen nur Teilzeitjobs anbieten. Gleichstellungspolitik muss also bei den Arbeits- und Lohnbedingungen ansetzen, muss dafür sorgen, dass auch am Land genug ganztägige Kindergartenplätze vorhanden sind, …

Mythos Nr. 5: „Wer früher in Pension geht, soll hohe Abschläge zahlen: Dann arbeiten die Menschen länger.“

„Die Leute gehen bei der erstbesten Gelegenheit, die sich bietet, in Pension. Warum auch nicht, denn wenn sie länger arbeiten, haben sie ja nichts davon“, heißt es immer. Und die Lösung, die dann in den Raum gestellt wird: höhere Pensionen für diejenigen, die länger bleiben, und deftige Pensionskürzungen für alle, die vor dem gesetzlichen Pensionsalter in den Ruhestand wechseln wollen.

Wahrheit: Nicht alle gehen freiwillig in Pension
Viele gehen nicht aus dem Arbeitsleben in Alters- oder Invaliditätspension, sondern aus Arbeitslosigkeit oder Krankenstand. Das betrifft mehr als 30 Prozent der Pensionsantritte. Dürften die Betroffenen nicht in Pension gehen, wären sie länger arbeitslos bzw. im Krankenstand. Und wer arbeitslos ist, wird von höheren Abschlägen auch nicht vom Pensionsantritt abgehalten.

Wahrheit: Abschläge gibt es längst – und zwar nicht zu knapp
Abschläge für vorzeitigen Pensionsantritt zu verlangen ist lächerlich – es gibt sie schon längst. Je nach Pensionsart muss mit 4,2 bis 5,1 Prozent Abschlag pro Jahr gerechnet werden, und sogar bei der Schwerarbeitspension muss man auf 1,8 Prozent der Pensionshöhe verzichten – pro Jahr, das man früher in Pension geht.

Wahrheit: Abschläge können die Pension um ein Drittel reduzieren
Beispiel 1: Eine Arbeiterin, geboren am 1. Jänner 1970, war insgesamt vier Jahre bei ihren Kindern zu Hause, danach hat sie zehn Jahre Teilzeit gearbeitet. Zwischendurch war sie arbeitslos, ein andermal hat sie Krankengeld bezogen. Ihr Letzteinkommen beträgt 1.939 Euro brutto. Das Regelpensionsalter der Frauen wird dann schon an das der Männer angeglichen sein und bei 65 Jahren liegen. Wenn diese Frau trotzdem mit 62, also drei Jahre früher, in Pension geht, verliert sie 31,1 Prozent ihrer monatlichen Pensionshöhe. Statt 1.021 Euro bekommt sie gerade einmal 779 Euro.
Beispiel 2: Ein Mann, Matura mit 19, arbeitet als Angestellter. Mit 62 Jahren hat er 502 Versicherungsmonate gesammelt und geht in Pension. Am Ende hat er 3.838 Euro brutto verdient. Seine Pension beträgt nun 1.962 Euro statt 2.513 Euro, wenn er bis 65 durchgearbeitet hätte. Oder anders ausgedrückt: Statt 67 Prozent seines Letzteinkommens bleiben ihm nur noch 53 Prozent. (Stand: Juli 2015)


Wohlmuth: Wie man es auch betrachtet – das Pensionsantrittsalter steigt!
Utl.: Mit nicht korrekten Zahlen sollen Grauslichkeiten legitimiert werden

Nach der erfolgten Klarstellung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), dass das Pensionsantrittsalter nicht sinkt, sondern steigt, betont Pensionistenverbands-Generalsekretär Andreas Wohlmuth: „Immer wieder wird von immer denselben Institutionen und Personen bewusst mit falschen Zahlen zum Pensionsalter, zu den Pensionskosten usw. operiert. Diese Kreise wollen nichts als verunsichern. Sie können offenbar nicht akzeptieren, dass bereits eingeleitete Reformen Monat für Monat stärker wirken: Wie man es auch betrachtet: Die Pensionskosten bleiben stabil, das Pensionsantrittsalter steigt! Selbst die – nach Meinung des Pensionistenverbandes – unzulässige Mitberücksichtigung von Menschen die Rehabilitationsgeld beziehen und damit nichts mit der Pension zu tun haben, weist ein steigendes Pensionsantrittsalter aus“, so Wohlmuth. ****

„Offenbar wollen Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer und Co. mit falschen Zahlen ihre geplanten Grauslichkeiten, und Pensionskürzungsideen legitimieren. Nicht mit uns!“, so Wohlmuth, der die Reformvorschläge des Pensionistenverbandes für den Pensionsgipfel am 29. Februar untermauert:

• Einbeziehung von Wertschöpfungs-bezogenen Elementen in die Finanzierung der Pensionen und Sozialsysteme – nicht nur Löhne und Gehälter. Diese Umstellung entlastet personalintensive Unternehmen. Investitionen bleiben unberührt.

• Wirksameres und früheres Bonus-Malus-System. Betriebe, die ältere Menschen beschäftigen, müssen stärker gefördert werden.

• Umfassendes Pensions- und Beschäftigungsmonitoring aufgeschlüsselt nach Branchen, Regionen und Betriebsgröße und unter Einbeziehung des öffentlichen Dienstes auf gesetzlicher Basis. Der Gesetzestext ist fertig!

• Gesund-Länger-Arbeiten-Paket zur weiteren Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters, mit gesunden Arbeitsplätzen und -bedingungen, einer verpflichtenden betrieblichen Gesundheitsvorsorge und einem Schwerpunktprogramm „Burn-Out-Vorsorge“ durch verstärkten Einsatz von Arbeitspsychologen!

• Schulungs-Bonus 50+ als finanziellen Anreiz für Firmen, die ältere MitarbeiterInnen aus- oder weiterbilden!

• Gesetzlich verpflichtendes Best-Bieter-Prinzip mit Sozialkriterien für ALLE öffentlichen Aufträge. Firmen die Lehrlinge ausbilden und Ältere beschäftigen, dürfen keinen Wettbewerbsnachteil haben! (Schluss)

Rückfragehinweis:

Pensionistenverband Österreichs

Mag. Susanne Ellmer-Vockenhuber, Bakk

 

 

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Über Werner Drizhal

Den Lehrberuf "Elektromechaniker für Starkstrom" in der AMAG-Ranshofen erlernt. Als Jugendvertrauensratsvorsitzenden zum ÖGB-Oberösterreich als Jugendsekretär gewechselt. Nach Absolvierung der Sozialakademie als ÖGB-Bezirkssekretär für Linz-Land gearbeitet. 1996 bis 1999 Mitglied eines OE-Teams der ÖGB-Zentrale, wo ich mich mit Organisationsentwicklung der ÖGB-Bezirkssekretariate und Mitwirkungsfragen von FunktionärInnen in der Gremienarbeit beschäftigte. 1999 in die ÖGB-Zentrale als Personalentwickler gewechselt. Hauptverantwortlich für die Einführung von MitarbeiterInnengesprächen im ÖGB. Umsetzung von professionellen Personalinstrumenten in der ÖGB-Zentrale. Ausbildung in systemischen Coaching und Erlebnispädagogik absolviert. 2007 Wechsel in die Bildungsabteilung der GPA-djp. Zur Zeit Leiter des Geschäftsbereichs Bildung - Gewerkschafts- und Personalentwicklung in der GPA-djp.

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