Mit 2014 wird nun ein großer Reformschritt vollzogen, von welchem wesentliche Vereinfachungen und mehr Transparenz zu erwarten sind: Für alle nach 1955 geborenen Versicherten wird die Parallelrechnung abgeschafft, alle bislang erworbenen Ansprüche werden abgerechnet und am persönlichen Pensionskonto gutgeschrieben. Das Pensionskonto gilt für alle Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind. Künftig kann man die aktuelle Kontogutschrift für die Pension jederzeit auf einen Blick aus dem Pensionskonto ablesen.
Ab Juni 2014 erhalten Sie automatisch nach Geburtsjahrgängen eine Mitteilung über den Stand Ihres Pensionskontos.
Termin: 11. September 2014 von 09:00 bis 13:00 Uhr
Ort: ÖGB Wien Catamaran, 1020 Wien Johann Böhm Platz 1
Zielgruppe: Alle BR-Innen der GPA-djp
Referent: David Mum, Leiter der GPA-djp Grundlagenabteilung
Anmeldung mit diesem Link
Für die neuen Ansprüche gilt ab diesem Zeitpunkt nur noch das neue Recht. Aus Gewerkschaftssicht ist dabei außer Diskussion zu stellen, dass die Umstellung fair zu erfolgen hat und dass keine Pensionskürzungsmaßnahmen damit in Verbindung stehen dürfen.
Seminarziele:
- Kriterien der Umstellung und Details des Pensionskontos und kennenlernen.
- Unterschiede zur bisherigen Parallelrechnung verstehen.
- Diskussion des neuen Systems hinsichtlich der Gewährleistung existenzsichernder Pensionen.