In der Personalverrechnung werden, wie der Name schon treffend beschreibt, die Löhne und Gehälter abgerechnet. Dabei gibt es viele Aspekte zu beachten, bis letztendlich der fertige Nettobezug (= Auszahlungsbetrag an den/die Beschäftigte) errechnet ist, denn die Personalverrechnung umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Betrieb beschäftigten ArbeitnehmerInnen. So sind bei den Abrechnungen folgende Rechtsbereiche zu beachten:
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht und
- andere abgabenrechtliche Bestimmungen