NEIN zum 12-Stunden-Tag

Zurück ins 19. Jahrhundert? Nein zum 12-Stunden-Tag!

Wer über Zeit verfügt, herrscht! Wer an den Schrauben der Arbeitszeit dreht bestimmt über Gesundheit, Freizeit und Einkommen der arbeitenden Menschen. Der überwiegende Großteil der Menschen ist auf Erwerbsarbeit angewiesen, um sein Leben absichern und gestalten zu können. Entsprechend wird Arbeitszeit für Geld eingetauscht. Deshalb war es immer das Bestreben der Arbeitnehmerinnen, Arbeitszeit möglichst zu begrenzen, um Zeit für Familie, Sport, Vereinstätigkeiten, Kultur usw. oder einfach nur Muße zu haben. Und gleichzeitig war es den Arbeiterinnen und Arbeitern immer ein Anliegen, für die Zeit, die sie in der Arbeit verbringen, gute Entlohnung zu erhalten. Immer wieder ist es gelungen, Arbeitszeitregelungen und auch Arbeitszeitverkürzungen politisch zu erkämpfen und damit gesetzlich zu verankern.

Grafik: Welt der Arbeit

„Im 18. Jahrhundert griff der Staat mit dem Verbot von Kinderarbeit erstmals regulativ in die Arbeitsverhältnisse seiner Untertanen ein und machte damit die Lohnarbeiter zum Objekt staatlicher Politik. Davon war auch die Arbeitszeit betroffen. 1885 wurde der elfstündige Maximalarbeitstag in Fabriken eingeführt. Es war der Auftakt einer langen Erfolgsgeschichte der Arbeitszeitverkürzung, deren Meilensteine die Einführung der 48-Stunden-Woche 1919, jene der 40-Stunden-Woche 1975 und die stufenweise Ausweitung des Urlaubsanspruches auf fünf Wochen bis 1986 waren.“ (Franz Astleitner: Der Zwölf-Stunden-Arbeitstag – zurück ins 19. Jahrhundert? Wiener Zeitung 20.02.2017.)

Die Bundesregierung hat am 14.6.2018 einen Initiativantrag zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes vorgelegt. Was darin als Arbeitszeitflexibilisierung bezeichnet wird, bedeutet in der betrieblichen Praxis nicht nur die Einführung des 12-Stunden-Tages, sondern bringt für ArbeitnehmerInnen eine Vielzahl von finanziellen und gesundheitsbezogenen Verschlechterungen. „Während bis dato maximal zehn Stunden am Tag gearbeitet werden darf, dürfen künftig auch eine 11. und 12. Stunde (als Überstunde) angeordnet werden. Anstatt 50 Stunden in der Woche, darf der Arbeitgeber 60 Stunden Arbeit verlangen.“ (Susi Haslinger: 12-Stunden-Tag – Mit Vollgas hundert Jahre zurück…, A&W-Blog 15.06.2018.)

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