Arbeitszeitrecht (SE)

AZVNeben der Straßenverkehrsordnung gehört das Arbeitszeitrecht vermutlich zu jenen Rechtsnormen, denen eine sehr breite Öffentlichkeit unterliegt. Und neben dem Straßenverkehrsrecht ist das Arbeitszeitrecht wohl gleichzeitig eine der am häufigsten übertretenen Rechtsnormen ohne dass der Übertreter Sanktionen zu befürchten hat. Gleichwohl ist das Arbeitszeitrecht ungleich komplexer als die StVO.

Aus dem Arbeitszeitrecht erschließt sich grundsätzlich, welches Entgelt AN für ihre Arbeit zu erhalten haben.  Im betrieblichen Alltag kommt es nahezu täglich zu für den fachunkundigen Rechtsanwender nahezu unbeantwortbar erscheinenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit, sowohl für Arbeitnehmer als auch Betriebsräte aber auch Betriebsinhaber. Diesen Fragestellungen immanent ist fast immer, welchen Weisungen des Arbeitgebers müssen AN Folge leisten? Welche Arbeitszeitleistung ist wie zu entlohnen? Innerhalb welcher Frist muss die Entlohnung geltend gemacht werden? Welche Möglichkeiten zum Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen hat der Betriebsrat?

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Arbeitszeitrecht (SE)

AZVNeben der Straßenverkehrsordnung gehört das Arbeitszeitrecht vermutlich zu jenen Rechtsnormen, denen eine sehr breite Öffentlichkeit unterliegt. Und neben dem Straßenverkehrsrecht ist das Arbeitszeitrecht wohl gleichzeitig eine der am häufigsten übertretenen Rechtsnormen ohne dass der Übertreter Sanktionen zu befürchten hat. Gleichwohl ist das Arbeitszeitrecht ungleich komplexer als die StVO.

Aus dem Arbeitszeitrecht erschließt sich grundsätzlich, welches Entgelt AN für ihre Arbeit zu erhalten haben.  Im betrieblichen Alltag kommt es nahezu täglich zu für den fachunkundigen Rechtsanwender nahezu unbeantwortbar erscheinenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit, sowohl für Arbeitnehmer als auch Betriebsräte aber auch Betriebsinhaber. Diesen Fragestellungen immanent ist fast immer, welchen Weisungen des Arbeitgebers müssen AN Folge leisten? Welche Arbeitszeitleistung ist wie zu entlohnen? Innerhalb welcher Frist muss die Entlohnung geltend gemacht werden? Welche Möglichkeiten zum Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen hat der Betriebsrat?

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Arbeitszeitrecht (SE)

AZVNeben der Straßenverkehrsordnung gehört das Arbeitszeitrecht vermutlich zu jenen Rechtsnormen, denen eine sehr breite Öffentlichkeit unterliegt. Und neben dem Straßenverkehrsrecht ist das Arbeitszeitrecht wohl gleichzeitig eine der am häufigsten übertretenen Rechtsnormen ohne dass der Übertreter Sanktionen zu befürchten hat. Gleichwohl ist das Arbeitszeitrecht ungleich komplexer als die StVO.

Aus dem Arbeitszeitrecht erschließt sich grundsätzlich, welches Entgelt AN für ihre Arbeit zu erhalten haben.  Im betrieblichen Alltag kommt es nahezu täglich zu für den fachunkundigen Rechtsanwender nahezu unbeantwortbar erscheinenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit, sowohl für Arbeitnehmer als auch Betriebsräte aber auch Betriebsinhaber. Diesen Fragestellungen immanent ist fast immer, welchen Weisungen des Arbeitgebers müssen AN Folge leisten? Welche Arbeitszeitleistung ist wie zu entlohnen? Innerhalb welcher Frist muss die Entlohnung geltend gemacht werden? Welche Möglichkeiten zum Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen hat der Betriebsrat?

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Die Macht des Betriebsrats (SE)

GPA-djp BuFo 2015Potenziale zur Durchsetzung gewerkschaftlicher Themen im Betrieb

Seminarangebot im Rahmen des GPA-djp Bundesforums 2015

Arbeitszeitverkürzung ist aktuell ein Schwerpunktthema für die GPA-djp und wird somit auch am GPA-djp Bundesforum einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Die TeilnehmerInnen dieses Workshops haben die Möglichkeit, im Rahmen des Bundesforums eine inhaltliche Brücke zwischen aktuellen Gewerrkschaftsthemen und ihrer betrieblichen Praxis zu schlagen.

Bei der Forderung nach Arbeitszeitverkürzung stellt sich die entscheidende Frage nach der Durchsetzungsfähigkeit dieser Forderung im Betrieb, in der Branche und in der Gesellschaft insgesamt. BetriebsrätInnen und Gewerkschaft sind gemeinsam gefordert. Dazu ist es sinnvoll sich mit den Machtpotenzialen der ArbeiterInnenbewegung allgemein auseinanderzusetzen. Zur Steigerung der Durchsetzungsfähigkeit ist es zunächst angebracht, grundlegende Möglichkeiten zur Mitbestimmung und Machtausübung kennenzulernen.

Im Workshop werden die TeilnehmerInnen diese Möglichkeiten dann auch als Handlungsmöglichkeiten in ihrer Rolle als BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen bearbeiten.

Termin: 11.11.2015, 09:00 bis 16:30 Uhr
Ort: Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.
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T.E.A.M. – Entwicklung für Betriebsratskörperschaften (SE)

Die BetriebsrätInnen sind wichtige handelnde AkteurInnen in den Betrieben, die sich mit gewerkschaftlichen Themen auseinandersetzen. Die GPA-djp fördert mit diesem Seminar die Selbstorganisation und Kooperation der BR-Teams. Eine erfolgreiche Teamentwicklung stärkt die Gestaltungs- und Durchsetzungsetzungskraft der BetriebsrätInnen im Betrieb.

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