Nachlese: Urlaub im Corona-Sommer 2021 (Webinar)

Auch im heurigen Sommer sind dem unbeschwerten Urlaubsgefühl Corona-bedingt Grenzen gesetzt – in diesem Webinar der Gewerkschaft GPA standen daher Fragen und Antworten rund um das Thema „Sicher reisen in Corona-Zeiten“ im Vordergrund.

Foto: Unsplash

In diesem Zusammenhang besonders wichtig: die geltende Covid-19-Einreiseverordnung sowie die jeweiligen Corona-Regelungen im Urlaubsland; ArbeitnehmerInnen sollen sich vor dem Reisebeginn über die konkrete Situation informieren und mögliche Reisewarnungen auf der Webseite des Außenministeriums vor dem Urlaubsantritt überprüfen.

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Freie Plätze: Urlaub im Corona-Sommer 2020 – BR-Info (Webinar)

Allgemeine Rechtslage und Spezielles im COVID-19-Kontext

Für ArbeitnehmerInnen ist der diesjährige Sommerurlaub mit vielen offenen Fragen verbunden: Kann ich in einem Land mit hoher Reisewarnstufe Urlaub machen? Was passiert, wenn ich krank zurückkehre und meine Arbeit nicht antreten kann?

Fotos (2): Pixabay | Bildmontage: Alexander Neunherz

Wir haben für dieses Webinar daher die wichtigsten Fakten gesammelt und werden insbesondere auf die folgenden Punkte näher eingehen:

  • Grundsätzliches zum Urlaub
  • Was dürfen wir trotz COVID-19?
  • Aktuelle Leitlinien des Arbeitsministeriums
  • Fragen zum Urlaub im Ausland
  • Entgeltanspruch bei Quarantäne?

Wir bieten dafür zwei weitere Termine im August an:

1. Termin: Dienstag, 4. August 2020, 10:00 – 11:30 Uhr
Anmeldung unter diesem Link möglich
(beschränkte Anzahl an TeilnehmerInnen)

2. Termin: Donnerstag, 6. August 2020, 10:00 – 11:30 Uhr
Anmeldung unter diesem Link möglich
(beschränkte Anzahl an TeilnehmerInnen)

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Webinar-Doku: Urlaub im Corona-Sommer 2020

Dem unbeschwerten Urlaubsgefühl sind heuer durch die Corona-Pandemie Grenzen gesetzt – in diesem Webinar der GPA-djp standen daher neben der allgemeinen Rechtslage vor allem Fragen und Antworten zum Coronavirus im Vordergrund.

Präsentation zum Downloaden: Urlaub im Corona-Sommer 2020

ArbeitnehmerInnen sollen sich vor dem Reisebeginn jedenfalls über die konkrete Situation im Urlaubsland bzw. in der Urlaubsregion informieren und die entsprechenden Verhaltensregeln kennen – eine Überprüfung der bestehenden Reisewarnungen auf der Webseite des Außenministeriums ist vor dem Urlaubsantritt dringend zu empfehlen. Dort wird die Reisesicherheit in sechs Stufen unterteilt, wobei das Sicherheitsrisiko aufsteigend gestaffelt ist.

Fotos (2): Pixabay | Bildmontage: Alexander Neunherz

ArbeitnehmerInnen, die am Urlaubsort an Covid-19 erkranken, müssen trotz Sicherheitswarnstufe 4 („Hohes Sicherheitsrisiko in einem Land“) nicht befürchten, den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand zu verlieren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass hinsichtlich der geltenden Schutzmaßnahmen nicht fahrlässig gehandelt wurde. Ob eine Fahrlässigkeit vorliegt, ist immer im Einzelfall zu entscheiden.

Anders sieht es hingegen bei den Sicherheitsstufen 5 („Partielle Reisewarnung für ein bestimmtes Gebiet“) und Stufe 6 („Landesweite Reisewarnung“) aus: Hier ist aufgrund der Reisewarnungen von einer groben Fahrlässigkeit auszugehen, weshalb während des Krankenstandes kein Entgeltanspruch besteht.

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BR-Info: Urlaub im Corona-Sommer 2020 (Webinar)

Allgemeine Rechtslage und Spezielles im COVID-19-Kontext

Der Sommerurlaub 2020 stellt uns aufgrund der Corona-Pandemie vor zahlreiche Herausforderungen. Was dürfen MitarbeiterInnen? Was müssen sie beachten, damit der Entgeltanspruch gewahrt bleibt? Was muss vor Antritt einer Reise beachtet werden?

In diesem Webinar soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:

  • Grundsätzliches zum Urlaub
  • Was dürfen wir trotz COVID-19?
  • Aktuelle Leitlinien des Arbeitsministeriums
  • Fragen zum Urlaub im Ausland
  • Entgeltanspruch bei Quarantäne?

Wir bieten dafür vier Termine an:

1. Termin: Dienstag, 21. Juli 2020, 10:00 – 11:30 Uhr
Anmeldung unter diesem Link möglich
(beschränkte Anzahl an TeilnehmerInnen)

2. Termin: Donnerstag, 23. Juli 2020, 14:00 – 15:30 Uhr
Anmeldung unter diesem Link möglich
(beschränkte Anzahl an TeilnehmerInnen)

3. Termin: Dienstag, 4. August 2020, 10:00 – 11:30 Uhr
Anmeldung unter diesem Link möglich
(beschränkte Anzahl an TeilnehmerInnen)

4. Termin: Donnerstag, 6. August 2020, 10:00 – 11:30 Uhr
Anmeldung unter diesem Link möglich
(beschränkte Anzahl an TeilnehmerInnen)

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