Arbeitszeitrecht (SE)

Bild: ÖGB Verlag

Neben der Straßenverkehrsordnung gehört das Arbeitszeitrecht vermutlich zu jenen Rechtsnormen, denen eine sehr breite Öffentlichkeit unterliegt. Und neben dem Straßenverkehrsrecht ist das Arbeitszeitrecht wohl gleichzeitig eine der am häufigsten übertretenen Rechtsnormen ohne dass der Übertreter Sanktionen zu befürchten hat. Gleichwohl ist das Arbeitszeitrecht ungleich komplexer als die StVO, insbesondere aufgrund der ab 1. September 2018 in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen.

Aus dem Arbeitszeitrecht erschließt sich grundsätzlich, welches Entgelt AN für ihre Arbeit zu erhalten haben.  Im betrieblichen Alltag kommt es nahezu täglich zu für den fachunkundigen Rechtsanwender nahezu unbeantwortbar erscheinenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit, sowohl für Arbeitnehmer als auch Betriebsräte aber auch Betriebsinhaber. Diesen Fragestellungen immanent ist fast immer, welchen Weisungen des Arbeitgebers müssen AN Folge leisten? Welche Arbeitszeitleistung ist wie zu entlohnen? Innerhalb welcher Frist muss die Entlohnung geltend gemacht werden? Welche Möglichkeiten zum Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen hat der Betriebsrat?

Datum: 19. – 20.02.2019, Seminarzeiten: 1.Tag von 10:00 – 16:30 Uhr , 2.Tag von 9:00 – 16:30 Uhr
Ort: Hotel Wende, Seestraße 40, 7100 Neusiedl am See
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.

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Arbeitszeitgesetz – Novelle 2018 (SE)

Änderungen zum Arbeitszeitgesetz 2018

Mit der jüngst vorgenommenen Novelle des Arbeitszeitgesetzes (AZG-Novelle) kommen grundlegende Änderungen auf ArbeitnehmerInnen und BetriebsrätInnen zu. Neben der politischen Bewertung ist auch eine juristische Behandlung der Änderungen erforderlich, da diese an zahlreichen Stellen mehr Fragen als Antworten aufwerfen. Dieses Seminar soll einen Überblick über die Änderungen und erste juristische Antworten zu den aufgeworfenen Fragestellungen.

Datum: 26.11.2018, in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Bildungszentrum der AK-Wien, Theresianumgasse 16 – 18, 1040 Wien, Seminarraum 11a/b
Zielgruppe: BetriebsrätInnen, die Mitglied der GPA-djp sind und die bereits am GPA-djp Seminar „Arbeitszeitrecht“ teilgenommen haben.

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Arbeitszeitrecht – inkl. Arbeitszeitgesetz NEU (SE)

Bild: ÖGB Verlag

Neben der Straßenverkehrsordnung gehört das Arbeitszeitrecht vermutlich zu jenen Rechtsnormen, denen eine sehr breite Öffentlichkeit unterliegt. Und neben dem Straßenverkehrsrecht ist das Arbeitszeitrecht wohl gleichzeitig eine der am häufigsten übertretenen Rechtsnormen ohne dass der Übertreter Sanktionen zu befürchten hat. Gleichwohl ist das Arbeitszeitrecht ungleich komplexer als die StVO, insbesondere aufgrund der ab 1. September 2018 in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen.

Aus dem Arbeitszeitrecht erschließt sich grundsätzlich, welches Entgelt AN für ihre Arbeit zu erhalten haben.  Im betrieblichen Alltag kommt es nahezu täglich zu für den fachunkundigen Rechtsanwender nahezu unbeantwortbar erscheinenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit, sowohl für Arbeitnehmer als auch Betriebsräte aber auch Betriebsinhaber. Diesen Fragestellungen immanent ist fast immer, welchen Weisungen des Arbeitgebers müssen AN Folge leisten? Welche Arbeitszeitleistung ist wie zu entlohnen? Innerhalb welcher Frist muss die Entlohnung geltend gemacht werden? Welche Möglichkeiten zum Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen hat der Betriebsrat?

Datum: 22.-23.10.2018, Seminarzeiten: 1. Tag von 9:00-16:30 Uhr, 2 Tag von 9:00-16:30 Uhr
Ort: Bildungszentrum der AK Wien, Theresianumgasse 16-18, 1040 Wien
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.

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FAQs zur „Arbeitszeitflexibilisierung“

Die Organisationen der Arbeitgeber, Wirtschaftskammer (WKO) und Industriellenvereinigung IV), nehmen derzeit viel Geld in Hand, um die „Flexibilisierung“ der Arbeitszeit zu bewerben. Mit den Werbekampagnen, sollen die Vorhaben der Regierung zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes, die im Wesentlichen die Umsetzung der Programme von WKO und IV, bedeuten unter Titeln wie „moderne Arbeitswelt“, „schöne neue Arbeitswelt“ schön reden. „Flexibilisierung“ setzen die Wirtschaftslobbys dabei schnell „mehr Freiheit“ gleich und behaupten „Freiwilligkeit“ bei Mehrarbeit der Beschäftigten oder auch, dass mit der Ausweitung der Arbeitszeit ein besseres Einkommen zu erwarten wäre. Alleine die Wirtschaftkammer hat sich ihre Kamapagne dazu laut Zeitungsberichten rund 500.000 Euro kosten lassen, um jede Menge Fakenews zu verbreiten – unter anderem per Video (54.000 Euro netto), das in kürzester Zeit so viel Spott von allen Seiten geerntet hat, sodass die Kampagne mittlerweile gestoppt wurde.

Bild: Kontrast.at

Zwar hat es die Regierung vermieden, den Initiativantrag zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes in den üblichen parlamentarischen Begutachtungsprozess zu schicken, dennoch gibt es bereits eine Vielzahl an Analysen, die die Behauptungen von Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und Regierung über die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf Herz und Nieren prüfen. ExpertInnen der GPA-djp haben das natürlich genauso getan – die Ergebnisse stellen wir im Folgenden als FAQs zu den wichtigsten Punkten zur Verfügung: Weiterlesen

Arbeitszeitrecht (SE)

AZVNeben der Straßenverkehrsordnung gehört das Arbeitszeitrecht vermutlich zu jenen Rechtsnormen, denen eine sehr breite Öffentlichkeit unterliegt. Und neben dem Straßenverkehrsrecht ist das Arbeitszeitrecht wohl gleichzeitig eine der am häufigsten übertretenen Rechtsnormen ohne dass der Übertreter Sanktionen zu befürchten hat. Gleichwohl ist das Arbeitszeitrecht ungleich komplexer als die StVO.

Aus dem Arbeitszeitrecht erschließt sich grundsätzlich, welches Entgelt AN für ihre Arbeit zu erhalten haben.  Im betrieblichen Alltag kommt es nahezu täglich zu für den fachunkundigen Rechtsanwender nahezu unbeantwortbar erscheinenden Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitszeit, sowohl für Arbeitnehmer als auch Betriebsräte aber auch Betriebsinhaber. Diesen Fragestellungen immanent ist fast immer, welchen Weisungen des Arbeitgebers müssen AN Folge leisten? Welche Arbeitszeitleistung ist wie zu entlohnen? Innerhalb welcher Frist muss die Entlohnung geltend gemacht werden? Welche Möglichkeiten zum Abschluss von Arbeitszeitvereinbarungen hat der Betriebsrat?

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