Im betrieblichen Alltag kommt es sehr oft zu Änderungen im Betrieb. Bringt eine solche Betriebsänderung nachteilige Folgen für die Arbeitnehmer mit sich, so können in Betrieben mit Betriebsrat und jedenfalls mindestens 20 beschäftigten Arbeitnehmern die Nachteilsfolgen der Betriebsänderung über den Abschluss einer „Sozialplan-Betriebsvereinbarung“ (Sozialplan) verhindert, beseitigt oder allenfalls gemindert werden. Solche Sozialpläne können allenfalls auch erzwungen werden. Jedenfalls
Termin: Dienstag, 8.09.2015 von 9:30 bis 16:30 Uhr
Ort: ÖGB Catamaran, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, Seminarraum “Anna Boschek”
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und den Basiskurs I absolviert haben.
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