Dieses Webinar der Gewerkschaft GPA beleuchtete die wichtigsten Bestimmungen zum ArbeitnehmerInnenschutz im aktuellen Kontext Job und Corona sowie den Vorschriften der Covid-Schutzmaßnahmenverordnung.
Wichtige Kernbotschaft zum Einstieg der Veranstaltung:
- Nach einem Jahr Pandemie sind viele Corona-Vorkehrungen bereits fixer Bestandteil im betrieblichen Gesundheitsschutz.
- Der Einsatz von FFP2-Masken, Testpflichten für bestimmte Berufsgruppen und größere Mindestabstände bedeuten Anpassungserfordernisse, die aktuell zu berücksichtigen sind.
- Corona liefert einen guten Anlass, um die bereits praktizierten betrieblichen Maßnahmen zum ArbeitnehmerInnenschutz neu zu überprüfen.
Vor diesem Hintergrund thematisierten die beiden Vortragenden, Claudia Kral-Bast (Gewerkschaft GPA, Abteilung Arbeit und Technik) und Isabel Koberwein (Gewerkschaft GPA, Grundlagenabteilung)
- insbesondere auch die Verantwortung und Aufgaben der Arbeitgeber/innen und die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates;
- Beispiele für richtige betriebliche Schutzmaßnahmen
- Eckpunkte der Testverpflichtungen und Vorschriften hinsichtlich Masken-Tragen
- und die wichtigsten Vorkehrungen für die Arbeit im Home-Office
Die Präsentation des Webinars hier als PDF zum Downloaden unter diesem Link
Als Gastreferent stand der Ombudsmann der Arbeitsinspektion Tony Griebler zur Verfügung. Die TeilnehmerInnen erhielten so aus erster Hand einen Überblick zur Arbeitsinspektion und die Möglichkeiten, sich als Betriebsrat Unterstützung und Beratung zu organisieren. Einen kompakten Überblick gab es zu diesen Themen:
- Aufgaben der Arbeitsinspektion: Einhaltung von Vorschriften, Beteiligung in Genehmigungsverfahren, kostenlose Beratungen
- Wie geht die Arbeitsinspektion beim Kontrollieren vor: Ankündigung von Kontrollen, Gegenstand der Kontrollen, Kontrollen nach anonymen Beschwerden
- Abklärung bzw. Aufforderung hinsichtlich notwdeniger Schutzmaßnahmen
Weiterführender Link
Im Folgenden einige Hauptaussagen in Zusammenfassung:
Die Organisation des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes zielt vor allem auf Prävention ab und verlangt Maßnahmen, die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken möglichst an der Quelle beseitigen. Das gilt auch in der aktuellen Corona-Krise.
- Durch die Verpflichtung zur Arbeitsplatzevaluierung hat jeder Betrieb die Aufgabe, spezifische Gefahren zu erkennen und passende & notwendige Maßnahmen umzusetzen.
- Aufgaben und Verantwortung sind in diesem Gefüge klar verteilt.
- Die Richtigkeit festgelegter Vorkehrungen ist immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und bei geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.
- Dabei ist das S-T-O-P-Prinzip die klare Handlungsvorgabe. Demnach sind kollektiv wirksame Maßnahmen anzustreben und technische sowie organisatorische Maßnahmen zur Gefahrenverhütung vor persönliche Maßnahmen zu setzen.
Was in der Theorie hervorragend funktioniert, braucht in der betrieblichen Praxis viel Einsatzbereitschaft.
- BetriebsrätInnen können durch ihre Mitbestimmungsrechte erheblichen Einfluss auf einen wirksamen Gesundheitsschutz im Betrieb nehmen.
Ein Coronavirus-Check-Up ergibt einige Hauptaufgaben im betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutz.
- Zusammengefasst sind das die bereits angesprochene Arbeitsplatzevaluierung
- sowie die Information und Unterweisung hinsichtlich festgelegter Vorkehrungen.
- Praktisch erfordert das einen Abgleich mit Vorgaben aus den Covid-Verordnungen.
- Es sollte analysiert werden, welche Möglichkeiten zur Einhaltung der Abstandsregelung und zur Minimierung persönlicher Kontakte bestehen (z.B. indem der Zutritt betriebsfremder Personen beschränkt wird, Personenansammlungen vermieden werden etc.).
Die Beteiligung und Anhörung aller AdressatInnen und AkteurInnen im betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzsystem stellt sicher, dass Gefahren nicht übersehen werden und sich bei der Weiterentwicklung von Schutzvorkehrungen kein Stillstand einstellt.
- Auch die betrieblich praktizierten Maßnahmen für Angehörige von Risikogruppen sollten bewertet werden.
- Ratsam ist es in allen Phasen, den/die zuständige ArbeitsmedizinerIn und auch die Sicherheitsfachkraft beizuziehen.
- Weil auch die psychische Belastungssituation zu berücksichtigen ist und auch diesbezüglich geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen, wäre auch die Miteinbeziehung von ArbeitspsychologInnen zu empfehlen.
- Beispiele für psychische Belastungsfaktoren im Zusammenhang mit Corona sind etwa die Angst vor Ansteckung bei Arbeit mit KundInnenkontakt, erhöhter Arbeitsdruck (zB. in Gesundheitsberufen), Entgrenzung von Arbeitszeit und Freizeit im Homeoffice.
ArbeitnehmerInnenschutz und Homeoffice
Das Webinar fokussierte v.a. auf die durch Corona notwendigen Vorkehrungen in der Arbeitsstätte. Da aber zur Verringerung der Ansteckungsgefahr so viele Menschen wie noch nie im Homeoffice gearbeitet haben, stellt sich auch hier die Frage nach dem ArbeitnehmerInnenschutz.
- Kurz gesagt: Auch im Homeoffice gilt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die grundsätzliche Verantwortung des Arbeitgebers zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von ArbeitnehmerInnen.
- Einschränkungen bestehen jedoch hinsichtlich aller Gestaltungsvorgaben, die in der Arbeitsstätte bestehen (das betrifft zB. Anforderungen hinsichtlich Platzbedarf und Beleuchtung) und Bestimmungen zur Bildschirmarbeit.
- Der Arbeitgeber muss im Homeoffice beispielsweise keinen Arbeitstisch und keinen Arbeitsstuhl zur Verfügung stellen, eine grundsätzliche Verpflichtung zur ergonomischen Gestaltung gilt aber dennoch.
- Die neuen gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice schreiben aber neue steuerrechtliche Ansprüche beim Ankauf von Investitionen in einen ergonomischen Arbeitsplatz „zu Hause“ fest.
- Diese neuen gesetzlichen Regelungen zum Thema Homeoffice bringen auch hinsichtlich der Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzes mehr Sicherheit.
Ganz generell sollten die vielen Aspekte, die bei der Arbeit im Homeoffice zu regeln sind, in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Die Gewerkschaft GPA unterstützt dabei.
Kontaktiere die, in deinem Bundesland zuständige Regionalgeschäftsstelle der Gewerkschaft GPA: hier unter diesem Link.
Weiterführende Links und Materialien zum Homeoffice:
- FAQs zum Homeoffice auf der Homepage der Gewerkschaft GPA: https://www.gpa.at/meine-situation/ich-arbeite-im-homeoffice
Einige Themen und Fragen aus dem Webinar-Chat:
- Der Betriebsrat kann die Evaluierung gemäß § 4 ASchG einfordern. Das ist v.a. dann möglich und wichtig, wenn die Evaluierung ins Stocken gerät, wenn also beispielsweise keine Maßnahmen gesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber trotzdem nicht aktiv wird, kann auch die Arbeitsinspektion informiert werden.
- Covid-19 kann auch die Voraussetzungen für eine Berufskrankheit erfüllen. Die Ansteckung muss aber im Kontext mit der beruflichen Tätigkeit erfolgt sein.
- Die Details zu Durchführung von Covid-19-Tests können in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden; siehe dazu hier zum Downloaden: Muster-BV der Gewerkschaft GPA zu Gesundheitsdaten der Beschäftigten
- Das Tragen von Schutzmasken ist ein Evaluierungsthema. Die Covid-Schutzverordnung regelt im Zusammenhang mit Testpflichten auch das Tragen von FFP2-Masken. ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen können strengere Regelungen vereinbaren.
- Für die Arbeit in Großraumbüros gilt grundsätzlich die Einhaltung des 2m-Abstandes sowie die Festlegung betrieblich individuell festzulegender Schutzvorkehrungen. Die 20 m2-Regelung, wie im Handel, kommt hier nicht zur Anwendung.
- Der/Die ArbeitsinspektorIn kann auch Systeme zur Arbeitszeiterfassung (SAP etc.) kontrollieren.
- Der Betriebsrat kann auch die Funktion der Sicherheitsfachkraft (SFK) übernehmen. Da die SFK aber v.a. auch den Arbeitgeber hinsichtlich seiner Verantwortung im AN-Schutz zu beraten hat, können hier Rollenkonflikte entstehen.
- Pandemiebedingt erschwerte Arbeitsbedingungen, z.B. das Tragen von Schutzbekleidung, lösen per se keinen Anspruch auf eine Schmutz- und Erschwerniszulage aus. Für die steuerrechtliche Anerkennung braucht es zudem eine lohngestaltende Vorschrift (Kollektivvertrag)
Weiterführende Links zu Covid-19
- Handbuch „COVID 19: Sicheres und Gesundes Arbeiten“ (Arbeitsministerium/Arbeitsinspektorat)
- Sozialministerium: Informationen zum Coronavirus – Häufig gestellte Fragen
- Arbeitsministerium: Coronavirus – Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht
- Arbeitsministerium: Coronavirus – Häufig gestellte Fragen zum Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsinspektion: allgemeine Schutzmaßnahmen im Betrieb
Speziell zum Thema Masken
- Sozialministerium: Informationen zum Coronavirus/Coronavirus
- Sozialministerium: Coronavirus – Häufig gestellte Fragen
- Arbeitsinspektion: Gesundheit im Betrieb/Coronavirus
- Sozialministerium: Coronavirus – Häufig gestellte Fragen zu „MechanischeSchutzvorrichtung (MNS) – Stand 2.2.2021
GPA Broschüre
Speziell zum Thema: Tests und Quarantäne
Speziell zum Thema Homeoffice
- Merkblatt Telearbeitsplatz der AUVA
- Arbeitsinspektion: Allgemeine Hinweise, organisatorische Maßnahmen_
- Rechtliche Infos der Zentralen Arbeitsinspektion zum Homeoffice
- Check-Up Homeoffice (Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung)
Arbeitsinspektion Kontakt /Ombusstelle: