Was ändert sich im Jahr 2020 in der Sozialversicherung? (Doku)

In Fokus dieses Seminares, an dem knapp 30 Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus den unterschiedlichsten Branchen teilnehmen, standen die Folgen der umfassenden gesetzlichen Eingriffen im Zuge der sog. Reform der Sozialversicherung (SV) durch die letzte Bundesregierung in den Jahren 2018-2019.

Dabei erfuhren die Teilnehmer/innen nicht nur Grundlegendes zu Geschichte und Funktion der Sozialversicherung sowie deren Grundprinzipien (Selbstverwaltung, Pflichtversicherung, solidarische Finanzierung und Risikotragung, Gemeinwohl- statt Gewinnorientierung). Mit Vertreter/innen und Betriebsräten aus den Einrichtungen der Sozialversicherung (AUVA, WGKK, PVA) konnten sie darüber hinaus die konkreten Auswirkungen des SV-Umbaus auf die Patienten/innen, die Versicherten, die Beschäftigten in den SV-Einrichtungen und generell für die Gesellschaft diskutieren.

Mit den TeilnehmerInnen diskutierten:

David Mum, Leiter der Grundlagenabteilung und Songül Kepez, Rechtsabteilung in der GPA-djp
Erik Lenz, Vorsitzender BR der AUVA
Michael Aichinger, BR-Vorsitzender der Wiener Gebietskrankenkassa
Sandra Breitender, GPA-djp Bundesfrauensekretärin
Alois Bachmeier, Obmann der WGKK

Dabei standen folgende Fragen im Zentrum:

  • Wie ist die SV aufgebaut? Was ändert sich durch den SV-Umbau?
  • Wie sehen die neue Strukturen aus? Welche SV-Träger gibt es noch?
  • Welche Auswirkungen hat die Machtverschiebung in den SV-Leitungsgremien?
  • Welche Ziele haben die Vertreter/innen der Dienstnehmer/innen, welche die Dienstgeber/innen in der Sozialversicherung?
  • Welche Risiken deckt die SV ab? Welche Änderungen gibt es beim Leistungsspektrum für die Versicherten?
  • Was ändert sich bei der finanziellen Ausstattung der SV-Einrichtungen?
  • Was bedeutet das für die Beschäftigten in den Sozialversicherungen?
  • Mögliche Auswirkungen der VfGH-Beschwerden?

Siehe dazu die Präsentation „Ohne Sozialversicherung kein Sozialstaat“ von David Mum, dem Leiter der Grundlagenabteilung in der GPA-djp.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Kritik des ÖGB und der AK sowie der Gewerkschaften, v.a. auch der GPA-djp u.a. an der de facto „Enteignung der Versicherten“ durch die völlige Verschiebung der Macht zugunsten der Arbeitgebervertretungen in den Entscheidungsgremien der SV-Träger. Darüber hinaus wurde über mögliche Privatisierungen und mögliche zusätzliche Selbstbehalte für PatientInnen in der Gesundheitsvorsorge reflektiert.

Siehe dazu u.a.

Wenig überraschend wurde dabei ausgeführt und bilanziert, dass damit in historisch gewachsene Grundprinzipien zur Sozialen Sicherung in Österreich in einer brachialen Art- und Weise eingegriffen wurde, die einer Zerschlagung bislang gut funktionierender Strukturen nahekommt. Das betrifft die Gesundheitsversorgung gleichsam wie die Unfallversicherung. Das betrifft auch das in Österreich so bewährte Organisationssystem der Selbstverwaltung, welches bislang als Grundlage einer demokratischen Vertretung der Versicherten in der Sozialversicherung galt.

Ein weiterer Schwerpunkt galt den aktuell in Verfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängigen verfassungsrechtlichen Bedenken (u.a. zu den Eingriffen in die Selbstverwaltung), die ggf. noch zu Änderungen der beschlossenen schwarz-blauen Gesetz führen könnten.

Siehe dazu die Präsentation Sozialversicherungsreform. Verfassungsrechtliche Untersuchung  von Songül Kepez von der Bundesrechtsabteilung in der GPA-djp.

Weiterführende Artikel u.a.

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