Nach dem Krankenstand: Wiedereingliedern statt ausmustern (Doku)

Mit 1. Juli tritt die Wiedereingliederungsteilzeit nach Langzeitkrankenständen in Kraft. Endlich kommt es zur Umsetzung einer Maßnahme aus dem Regierungsübereinkommens aus 2013.

Ziel dieser Maßnahme ist eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsprozess für Personen, die krankheitsbedingt länger ausgefallen sind. Mit dieser Maßnahme soll die Arbeitsfähigkeit nach Rekonvaleszenz gestärkt und der längere Verbleib im aktiven Erwerbsleben sicher gestellt werden.

Um eine Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen zu können, bedarf es der gegenseitigen Freiwilligkeit von ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn. Es besteht also kein Rechtsanspruch. Die festgestellte Arbeitsfähigkeit ist Grundvoraussetzung für die Wiedereingliederungsteilzeit.

Welche Voraussetzungen dieses Modell erfordert, wie es in der Praxis gelebt werden kann und welche Mitwirkungsmöglichkeiten BetriebsrätInnen in diesem Thema haben, wurde in einem zweitägigen Seminar im Rahmen der GPA-djp Bildungsabteilung erarbeitet.

Die Unterlagen sowie weiterführende Informationen sind am Ende des Artikels zu finden.

Die GPA-djp Bildungsabteilung freut sich, zu diesem höchst aktuellen Thema ein Seminar für BetriebsrätInnen anbieten zu können und bedankt sich an dieser Stelle bei den beiden Referentinnen Mag. Isabel Koberwein (GPA-djp Grundlagenabteilung) und Claudia Kral-Bast (GPA-djp Arbeit & Technik).

BEM_Allgemeines

WiedereingliederungsTZ

Musterbetriebsvereinbarung_Stand-160517

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