Was ist drin im All In? (Doku)

All-InMittlerweile ist bereits jeder fünfte Arbeitsvertrag ein All In-Vertrag, wie auch die Statistik Austria bestätigt. Wolfgang Katzian sagte in der Pressekonferenz zur Vorstellung des All-In-Rechners:

„All In-Verträge werden dazu missbraucht, Beschäftigte mit einem Betrag zu bezahlen, der auch Überstunden und andere Mehrleistungen abdeckt. Für die Betroffenen ist das in den meisten Fällen kein gutes Geschäft, es herrscht außerdem weitverbreitet der Irrglaube, dass ein All-In-Vertrag einen Kollektivvertrag außer Kraft setzt.“

Beim Seminar der GPA-djp im Februar 2016 informierten sich 24 BR-Innen aus ganz Österreich über die wichtigsten Regelungen bei All-In Verträgen. Wir bedanken uns bei den TN-Innen und vor allem bei unserem Experten Georg Grundei für ihre Unterstützung.“

Seminarmaterialien:

Faire All-In Verträge gemeinsam durchsetzen – Seminarpräsentation – all in Vortrag160209check

Aus der Schriftenreihe des VÖGB:
ArbeitsvertragAR-3 – Der Arbeitsvertrag

Dieses Skriptum beinhaltet Themen wie:

  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Merkmale des Arbeitsvertrages
  • Inhalt des Arbeitsvertrages
  • Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
  • Pflichten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin
  • Änderung des Arbeitsvertrages
  • Auflösung des Arbeitsvertrages

AR-03_Der_Arbeitsvertrag

Arbeitszeitrecht-SkriptenAR-4 – Arbeitszeitrecht

Dieses Skriptum beinhaltet Themen wie:

  • Gestaltung der Arbeitszeit durch Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung
  • Arbeitnehmerschutzrechtliche Grenzen der Arbeitszeit
  • Besondere Formen der Arbeitszeit
  • Pausen und Ruhezeiten
  • Teilzeitarbeit
  • Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten
  • Die Administration des Arbeitnehmerschutzrechtes

AR-04_Arbeitszeitrecht

Literaturvorschläge des ÖGB-Verlags:

All-In-BuchAll-In Vereinbarungen
Erscheinungsformen und rechtliche Rahmenbedingungen
Hrsg.: Resch Reinhard, 94 Seiten, 1. Auflage, 30.11.2010
ÖGB-Verlag, ISBN 978-3-7035-1464-7 – Bestellung

In der Praxis treten pauschale Entlohnungsformen auf, mit denen versucht wird, vergröbernd durch Zahlung eines pauschalen Entgelts die Entgeltverrechnung zu vereinfachen („All-in-Vereinbarungen“). Den praktischen Erscheinungsformen und den damit verbundenen Gefahren widmet sich der Beitrag von Paul Kolm. Den arbeitsrechtlichen Schranken dieser Vereinbarungen geht der Beitrag von Florian Burger auf den Grund. Und zuletzt erläutert Johannes Heinrich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.

AR-Neuerungen 2016Neuerungen im Arbeitsrecht 2016
Kallab Thomas, 188 Seiten, Ausgabe 2016, 09.02.2016
ÖGB Verlag, ISBN 978-3-99046-184-6 – Bestellung

Das Buch bietet einen aktuellen Überblick über die wesentlichsten gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel wie die Einschränkung von All-in-Verträgen, Konkurrenzklauseln und Ausbildungskostenrückerstattung, das einklagbare Recht auf einen Lohn- bzw. Gehaltszettel, Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt und Karenzanspruch für Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht uvm sowie über kürzlich ergangene Gerichtsentscheidungen, welche insbesondere für Betriebsräte von Interesse sind. Darüber hinaus werden die arbeitsrechtlich relevanten Änderungen in den sozialversicherungsrechtlichen Werten, wie zB Geringfügigkeitsgrenze, Höchstbeitragsgrundlage usw erläutert und übersichtlich dargestellt. Enthalten sind auch Verweise auf weiterführende Information zu den einzelnen Themen sowie ein erweitertes e-book inside mit den Volltexten der besprochenen Entscheidungen.

trend.at: Trend: Transparenz: Neuer Online-Rechner für All-In-Verträge 

GPA-djp-Katzian: Mehr Transparenz bei All-in-Verträgen

„All-in ist vielleicht im Urlaub gut, nicht aber in der Arbeitswelt: All-in-Verträge, die als Pauschalabgeltung ursprünglich für Führungskräfte konzipiert waren, breiten sich immer stärker aus. Gegen den Grundgedanken eines All-in-Vertrags haben wir überhaupt nichts: Führungskräfte bekommen ein Gehalt, das ihrer Verantwortung entspricht. Mittlerweile ist aber bereits jeder fünfte Arbeitsvertrag ein All-in-Vertrag, wie auch die Statistik Austria bestätigt. All-in-Verträge werden dazu missbraucht, Beschäftigte mit einem Betrag zu bezahlen, der auch Überstunden und andere Mehrleistungen abdeckt. Für die Betroffenen ist das in den meisten Fällen kein gutes Geschäft, es herrscht außerdem weitverbreitet der Irrglaube, dass ein All-In-Vertrag einen Kollektivvertrag außer Kraft setzt“, erklärte Wolfgang Katzian, Vorsitzender der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) heute in einer Pressekonferenz. Zwar sei eine mit Jahresbeginn in Kraft getretene Gesetzesänderung, wonach bei neuen All-in-Verträgen der Betrag des Grundgehalts ausgewiesen sein muss, was über die Normalarbeitszeit hinausgehende Pauschalabgeltungen für alle anderen Mehrleistungen sichtbar mache, ein Erfolg im Kampf der GPA-djp für mehr Transparenz. „Wir haben zusätzlich einen All-in-Rechner entwickelt“, so Katzian weiter. Mit Hilfe einiger weniger anonymer Angaben können unter www.allinrechner.at das Grundgehalt und somit ein allfälliger Gehaltsverlust ermittelt werden. Der Rechner bietet einen ersten groben Überblick, bei Unklarheiten können der Betriebsrat und die GPA-djp helfen.

Der All-in-Vertrag setze weder den Kollektivvertrag noch das Arbeitszeitgesetz außer Kraft, er entbinde Arbeitgeber beispielsweise nicht davon, Arbeitszeiten aufzuzeichnen, ergänzte Andrea Komar, Leiterin der GPA-djp-Rechtsabteilung. „Beschäftigte haben jetzt beim Abschluss eines All-In-Vertrags das Recht auf die betragsmäßige Angabe ihres Grundgehalts. Geschieht das nicht, steht ihnen kraft Gesetzes das Grundgehalt inklusive der branchen- und ortsüblichen Überzahlung zu. Mit der Gesetzesänderung drohen den Arbeitgebern bei Verstößen auch saftige Strafen nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz.“

Es sei ein großer Irrtum, zu glauben, dass mit einem All-in-Vertrag keine Ansprüche auf weitere Entgeltleistungen bestünden, so Komar, die darauf verwies, dass eine jährliche Überprüfung dahingehend erfolgen sollte, ob der All-in-Bezug alle erbrachten Arbeitsleistungen abdeckt. Ergebe diese Prüfung eine Entgeltdifferenz zu Lasten der ArbeitnehmerInnen, seien diese gesondert zu bezahlen.

Den Handlungsbedarf bestätigte auch Günther Gallistl, Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrats bei DPx Fine Chemicals Austria. Im Unternehmen versuchten die Arbeitgeber seit dem Jahr 2011, die Gehälter von rund 250 Beschäftigten auf All-in-Verträge umzustellen. „Dafür wurde auch eine Betriebsvereinbarung gekündigt, der Hintergrund liegt auf der Hand: die Betroffenen waren zu teuer, wir sollten aus dem Mitbestimmungsprozess gedrängt werden“, erzählt Gallistl, dass die Betroffenen in mehreren Betriebsversammlungen über Nachteile aufgeklärt wurden, die All-In-Verträge bringen können. Schließlich bot das Unternehmen eine einmalige Umstiegsprämie von 20.000 Euro, trotzdem wechselten nur wenige Kollegen, so Gallistl: „Wenn ein Spitzentechniker rund 5000 Euro verdient, dann ist er auch in der Lage, auszurechnen, dass er nach nicht einmal zwei Jahren mit All-in schlecht aussteigt.“ Bei einem Gehalt von 4000 Euro und einer Überzahlung von 1000 Euro betrage der Überstundensatz rund 50 Euro. Leiste man 20 Überstunden monatlich, sei die Prämie eben nach 20 Monaten weg.

Die Gesetzesänderung sei ein wichtiger Etappenschritt, jetzt gehe es darum, mit dem All-In-Rechner mehr Bewusstsein zu schaffen, formulierte Katzian abschließend weitere Forderungen der GPA-djp: All-In-Verträge sollen auf echte Führungskräfte beschränkt und nur bei deutlicher Überzahlung über das Grundgehalt abgeschlossen werden. „In diesem Sinne haben wir außerdem vor, bei Kollektivvertragsverhandlungen Musterverträge für All-In-Verträge durchzusetzen. Von der Statistik Austria wünschen wir uns eine Sonderauswertung für All-in-Verträge zum Jahresende, um evaluieren zu können, wie sich die Gesetzesänderung auswirkt. Der Entgrenzung von Arbeitszeiten entgegenzuwirken, das bleibt auf unserer Agenda ganz oben – der Kampf gegen die Ausbreitung von All-in-Verträgen ist ein wesentlicher Mosaikstein.“

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Über Werner Drizhal

Den Lehrberuf "Elektromechaniker für Starkstrom" in der AMAG-Ranshofen erlernt. Als Jugendvertrauensratsvorsitzenden zum ÖGB-Oberösterreich als Jugendsekretär gewechselt. Nach Absolvierung der Sozialakademie als ÖGB-Bezirkssekretär für Linz-Land gearbeitet. 1996 bis 1999 Mitglied eines OE-Teams der ÖGB-Zentrale, wo ich mich mit Organisationsentwicklung der ÖGB-Bezirkssekretariate und Mitwirkungsfragen von FunktionärInnen in der Gremienarbeit beschäftigte. 1999 in die ÖGB-Zentrale als Personalentwickler gewechselt. Hauptverantwortlich für die Einführung von MitarbeiterInnengesprächen im ÖGB. Umsetzung von professionellen Personalinstrumenten in der ÖGB-Zentrale. Ausbildung in systemischen Coaching und Erlebnispädagogik absolviert. 2007 Wechsel in die Bildungsabteilung der GPA-djp. Zur Zeit Leiter des Geschäftsbereichs Bildung - Gewerkschafts- und Personalentwicklung in der GPA-djp.

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