Wolfgang Greif schreibt in der Einleitung zu seinem Handbuch
Gefragt sind in der EBR-Arbeit Verhandlungsgeschick, strategisches Handeln, aber auch Initiative, Bereitschaft zu Verständnis und Zusammenarbeit, zur Aneignung noch unbekannter Rechtsbestände, Anerkennung ungewohnter Strukturen der Interessenvertretung in anderen Ländern sowie gemeinsames Engagement zum Aufbau eines gewerkschaftlichen europäischen Netzwerkes.
Die Initiativen der SeminarteilnehmerInnen wurde durch zahlreiche Expertinnen unterstützt. Herzlichen Dank dafür. Für die Teilnehmerinnen und andere Interessierte gibt es die Seminarunterlagen hier zum Downloaden.
Auszug aus dem EGB-Aktionsprogramm 2015-2019
Solidarisch für qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, Arbeitnehmerrechte und eine gerechte Gesellschaft in Europa einstehen – Auszug EGB Aktionsprogramm
Hier der Link zu den Ergebnissen des 13. Kongresses der European Trade Union Confederation.
Die Präsentation von Wolfgang Greif mit dem Titel: „Der Europäische Betriebsrat als Instrument der Wirtschaftlichen Mitwirkung. in Auszug aus den Folienüberschriften und Themen, die in der Präsentation behandelt wurden:
- Wirtschaftliche Mitwirkung der Arbeitnehmer – Kernelement der EBR-RL
- Fragen, die EBR-Informations-/Konsultationsrechte betreffen
- Definitionen: Unterrichtung und Anhörung lt. EBR Richtlinie 2009/38 EG
- Wirtschaftliche Mitwirkungsrechte im ArbVG
- der Wirtschaftsausschuss in DE
- Mitbestimmung in Europa (AR/Board)
- Koexistenz zweier unterschiedlicher Modelle
- Faktoren wirtschaftlicher Mitwirkung durch den EBR
- www.worker-participation.euThe gateway to information on worker participation issues in Europe
Die Präsentation von Wolfgang zum Downloaden: EBR WS wirtsch Mitwirkung 17-11-2015a
Wolfgang Greif hat und noch folgende Tipps zur Verfügung gestellt:
Rainer Plot hat mich kürzlich über den weiteren Fortgang des EBR-Workshops zur Wirtschaftlichen Mitbestimmung informiert und mir das Ersuchen um einige spezielle Informationen zukommen lassen, die ihr am Ende des Seminars an mich gerichtet habt.Gerne komme ich diesem Wunsch nach. Die angefragten Informationen sollten sich auf den folgenden Websites finden.
1.) Europaweiter Überblick zu EBR-Klagen bzw. die einschlägige Judikatur auf der Website des Europäischen Gewerkschaftsinstitutes (ETUI) in Brüssel:
Hinsichtlich der Frage Rechtsvertretung/Klagekosten ist zu vermerken, dass es dafür bislang keine einschlägigen Vorkehrungen auf europäischer Ebene gibt, d.h. hier auch kein europäischer Gewerkschaftsverband einsteht.
Im einzelnen Fall kommen die jeweils geltenden bzw. üblichen Regeln zum Rechtsschutz zum Tragen – d.h. im wesentlichen in den Ländern, in denen sich der zuständige Gerichtsstand findet (zumeist am Ort der europäischen Konzernzentrale), wobei anzumerken ist, dass die Rechtsschutzregulative der Gewerkschaften in Europa auch recht unterschiedlich sind, somit je nach Sitzland dcer Konzernzentrale im Fall möglicher rechtlicher Schritte sehr unterschiedliche Verfahren greifen.
2.) Landkarte zu den einzelstaatlichen Strukturen und rechtlichen Bedingungen der betrieblichen Interessenvertretung etc. auf der Website: Worker’s Participation des ETUI:
- ETUI – Nationale Arbeitsbeziehungen (Diese Seite gibt es auch in EN und FR – für den weiteren Gebrauch in eurem EBR)
- Insbesondere darf ich euch auf das hervorragende Tool zum Ländervergleich aufmerksam machen:
Linktipps für den Europäischen Betriebsrat