BetriebsrätInnen helfen Flüchtlingen (WS)

Gemeinsame Aktivitäten mit unbegleiteten Jugendlichen planenkinderfreunde - connect small

Wir warten nicht auf bessere Zeiten.
Wir machen sie.
Mit unseren Projekten connect.traiskirchen, connect.erdberg, connect.family.day.center, connect.flughafen & connect.ooe schaffen wir an vielen verschiedenen Standorten ein Bildungs- und Freizeitangebot für minderjährige Flüchtlinge. Wir bringen Organisationen, ehrenamtliche Helfer/innen und minderjährige Flüchtlinge zusammen und organisieren Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien.

So lautet die Selbstbeschreibung für die connect-Projekte der Kinderfreunde Österreich. Zur Unterstützung der Projekte werden Freiwillige gesucht, die Bildungs- und Freizeitaktivitäten für minderjährigen Flüchtlingen (in Form von Ausflügen, Betriebsexkursionen, Workshops, Besuch von Sportveranstaltungen etc.) anbieten möchten.
Wir möchten mit einem Planungstag erstens die Gelegenheit bieten, „connect“ kennenzulernen, und zweitens die aktive Unterstützung der Projekte durch interessierte BetriebsrätInnen ermöglichen.

Termin: 30.10.2015, 09:00 bis 14:00 Uhr
Ort: ÖGB Catamaran, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien

Anmeldung online über diesen Link! (Klick!)
Zielgruppe: GewerkschafterInnen und Betriebsratsmitglieder, die einen aktiven Beitrag zur Unterstützung von Flüchtlingen leisten möchten.

Workshopziele:

Die TeilnehmerInnen

  • erhalten einen Überblick über die Situation unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge in Wien (Unterbringung, Betreuung etc.);
  • lernen die Projekte der Kinderfreunde Österreich zur Unterstützung dieser Flüchtlingsgruppe unter dem Titel „connect“ kennen;
  • bringen ihre Ideen für gemeinsame Aktivitäten mit den unbegleiteten Jugendlichen ein, präsentieren und diskutieren diese;
  • entwickeln diese Ideen gemeinsam mit anderen KollegInnen weiter und
  • planen die Umsetzung von Aktivitäten mit den Jugendlichen, die im Zentrum Erdberg untergebracht sind und über connect:erdberg erreicht werden.

Workshopleitung:

  • Sandra Breiteneder (GPA-djp Europa, Konzerne und Internationales)
  • Andrea Kaindl (GPA-djp Interessengemeinschaften)
  • Thomas Kreiml (GPA-djp Bildung)
  • Laura Schoch (Kinderfreunde Österreich)

Anmeldung online unter diesem Link möglich!

Foto: Thomas Kreiml

Foto: Thomas Kreiml

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4 Gedanken zu „BetriebsrätInnen helfen Flüchtlingen (WS)

  1. Antwort einer Betriebsrätin aus der Bankenbranche auf diese Workshopausschreibung per Email:

    „Das ist eine super Veranstaltung – gratuliere. Leider findet sie am Weltspartag statt, wo wir in unseren Betrieben schwer abkömmlich sind – gibt es noch eine andere Möglichkeit, das zu unterstützen?“

  2. Eine weitere Rückmeldung per Email auf dieses Workshopangebot seitens einer Betriebsrätin:

    „Ich kann leider an keinen Aktivitäten mitmachen, da ich ein kleines Kind habe, teilzeit arbeite und auch sonst gut ausgebucht bin, möchte aber fragen, ob man Euch irgendwie Sachspenden zukommen lassen kann.
    Kinderkleidung z.B., Spielzeug, etc…
    Ich würde gern bei uns eine Sachspendenaktion ausrufen.
    Danke, lg“

  3. Antwort eines Betriebsrats auf die Aussendung:

    „Gehört dies zum Kernaufgabengebiet der Gewerkschaft?
    Haben wir nicht genug Themen bzw Aufgaben für die Vertretung unserer Kolleginnen und Kollegen?
    Ich finde es eine Ungeheuerlichkeit dass hierfür die Beiträge unserer und Mitglieder verwendet werden!
    Bitte verstehen Sie mich richtig – Ich bin nicht gegen die Hilfe für Flüchtlinge sondern empfinde sie als wichtig!
    Aber bitte durch Institutionen die dafür da sind.
    Mich würde interessieren ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die in der Gewerkschaft mit der Organisation beschäftigt sind, dies in ihrer Freizeit oder im Dienst erledigen.
    Mit kollegialen Grüßen“

  4. Das GPA-djp Bildungsprogramm umfasst acht Themenbereiche innerhalb derer unterschiedlich viele Seminare und Workshops stattfinden. Im Jahr 2015 haben wir bis zum heutigen Tag 70 vielfach mehrtägige Seminare und Workshops für und mit BetriebsrätInnen veranstaltet. Bis zum Ende des Jahres werden es etwas mehr 100 Bildungsveranstaltungen sein.

    Den weitaus größten Umfang decken wir dabei mit den Seminaren und Workshops in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht, Führung und Teamentwicklung, Selbstverwaltung und Organisation sowie Medien und Datenschutz ab. Dementsprechend liegt hier auch der Schwerpunkt unserer gewerkschaftlichen Bildungsarbeit was den Ressourceneinsatz, also organisatorischen und personellen Aufwand, Gesamtdauer der Angebote sowie auch finanzielle Aufwände für die Seminare betrifft.

    Das Workshopangebot „BetriebsrätInnen helfen Flüchtlingen“, auf das Sie sich in Ihrem Email beziehen, ist im Themenfeld „Politik- und Zeitgeschehen“ angesiedelt und beläuft sich auf fünf Stunden Seminardauer. Für die Vorbereitung und Organisation sind ebenfalls ca. fünf Stunden zu rechnen. Der Aufwand hält sich vor allem auch deshalb stark in Grenzen, weil das Angebot in Kooperation mit den Kinderfreunden („Institutionen, die dafür da sind“) organisiert und durchgeführt wird.

    Abgesehen davon handelt es sich um ein Angebot im besten Sinne des Wortes: Wir bieten wie in der Workshopausschreibung beschrieben interessierten KollegInnen die Möglichkeit, sich über die Situation der Betreuung von unbegleiteten Jugendlichen, die aus ihren Herkunftsländern flüchten mussten, zu informieren und im Austausch untereinander aber auch mit KollegInnen von den Kinderfreunden selbst Projekte für Aktivitäten zu entwickeln. Da es sich um ein Angebot handelt, würden wir den Termin auch absagen, wenn es keinen Bedarf, sprich keine Anmeldungen zum Workshop gäbe. In diesem Fall würden sich die gesamt aufgewendete Arbeitszeit bzw. sonstige Ressourcenaufwände für diesen Angebot noch einmal stark reduzieren. Augenscheinlich stößt der Workshop aber auf (gewerkschaftlichen) Bedarf und Interesse – bislang haben sich trotz der bis zum Termin recht kurzfristigen Ausschreibung und des für Workshops unüblichen Freitagstermins 11 KollegInnen angemeldet.

    Angesichts des im Rahmen unseres gesamten Bildungsprogramms also sehr geringen Aufwands, den wir für dieses Workshopangebot betreiben, ließe sich durchaus feststellen, dass es sich hierbei nicht um ein „Kernaufgabengebiet“ der Gewerkschaft handelt. Dass es sich aber sehr wohl um ein Thema handelt, das uns als GewerkschafterInnen betrifft und bei dem wir auch aktiv werden sollten, ergibt sich schon aus den Grundhaltungen und Fundamenten der gewerkschaftlichen Bewegung, die nicht nur historische, sondern auch höchst aktuelle Gültigkeit haben. Hier stellt sich nämlich die Frage nach der Bestimmung etwaiger gewerkschaftlicher „Kernaufgaben“. Die Gewerkschaftsbewegung hätte „für die Vertretung unserer Kolleginnen und Kollegen“ niemals all die Errungenschaften erkämpft, wenn sie sich bloß auf einen engen „Kern“ dieser Vertretung beschränkt hätte. Im Gegenteil: über die betriebliche und auch die Branchenebene hinaus war die Gewerkschaftsbewegung immer auch eine an der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung interessierte und beteiligte Kraft – von der Errungenschaft der gesetzlich verankerten Sozialversicherung bis hin zur aktuell erkämpfen Lohnsteuersenkung (um nur zwei Beispiele zu nennen). Dieses breit verstandene Aufgabengebiet spiegelt sich auch in den Bestimmungen und Beschlüssen des ÖGB wider. So sind die „Aufgaben des ÖGB“ in den Statuten wie folgt bestimmt:

    „§ 3 Aufgaben des ÖGB

    (1) Der ÖGB ist in Verfolgung seines Zwecks zu einem kraftvollen Mitwirken an der steten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung Österreichs, zur Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität sowie zur Wahrung der in der Verfassung verankerten Rechtsstaatlichkeit unseres Landes in einem sozialen Europa, zur Bekämpfung des Faschismus, jeder Reaktion und aller totalitären Bestrebungen, zur Mitarbeit an der Sicherung des Weltfriedens und der Menschenrechte sowie zum unentwegten Kampf zur Hebung des Lebensstandards der ArbeitnehmerInnen Österreichs und zum Einsatz für Gleichstellung von Frauen und Männern berufen und verpflichtet.“

    Für die gewerkschaftliche Bildungsarbeit ist das ein eindeutiger Auftrag, auch entsprechende Angebote zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen in das Programm aufzunehmen. Noch deutlicher wird dies anhand der „Leitsätze des ÖGB“, unter denen der erste wie folgt lautet:

    „1. Wir GewerkschafterInnen sind politisch denkende und überparteilich handelnde Menschen. Wir sind beispielgebend und zeigen auch durch Aktionismus eine soziale, die Gleichstellung der Frauen fördernde sowie multikulturelle Haltung. Wir vertreten in Wort und Tat konsequent die Mitgliederinteressen.“

    Gewerkschaftliche Bildung ist hierfür ein wesentlicher Faktor und kann sich keinesfalls auf ein Verständnis zurückziehen, das sich ausschließlich an der „Vertretung unserer Kolleginnen und Kollegen“ ausrichtet.

    Diese in Bestimmungen gegossenen Haltungen finden sich nicht nur im überparteilichen ÖGB, sondern zum Beispiel auch im gewerkschaftlichen Verständnis wieder, wie es beispielsweise die beiden größten Fraktionen innerhalb des ÖGB definieren. So formuliert die FSG einen grundsätzlichen, weit gefassten Solidaritätsbegriff:

    § 3 Vereinszweck, Wirkungsbereich

    (1) Die FSG/ÖGB setzt sich im Rahmen des überparteilichen ÖGB dafür ein, dass im Rahmen der Gewerkschaftsarbeit sozialdemokratische Grundsätze, insbesondere soziale Gerechtigkeit und Solidarität, nachdrücklich verfolgt und nach Möglichkeit gewerkschaftspolitisch umgesetzt werden.

    Und sie fordert unter anderem den „Ausbau der Programme für besonders von Arbeitslosigkeit betroffene Zielgruppen, wie insbesondere ältere ArbeitnehmerInnen, Jugendliche, Frauen oder MigrantInnen.“

    Die FCG wiederum steht für (Folder zum Download unter den angegebenen Link)

    „> eine Welt, in der jeder Mensch mit persönlicher Würde und unveräußerlichen Rechten als ‚Gesamtkunstwerk‘ wahrgenommen wird.
    > eine Gesellschaft, die auf das Gemeinwohl baut und allen ermöglicht, ihr Mensch-Sein zu verwirklichen.
    > Solidarität, in der die Menschen in ‚gegenseitiger Verantwortung‘ füreinander einstehen.“

    Diese Forderungen und Ansprüche sind nicht erreichbar bzw. umsetzbar, wenn sich GewerkschafterInnen auf ein wie auch immer definiertes „Kernaufgabengebiet“ zurückziehen. Und so weit in allen gewerkschaftlichen Forderungen auch ein Auftrag an andere Institutionen (von staatlichen Einrichtungen bis hin zu Arbeitgebern etc.) enthalten und berechtigt ist – die Glaubwürdigkeit, die nötig ist, um für die Durchsetzung unserer Forderungen zu mobilisieren, gewinnen wir als Gewerkschaft nur, wenn wir sie aktiv unterstützen und selbst Beiträge dazu leisten.

    Ich hoffe daher, ein Workshop im Rahmen unseres Bildungsprogramms ist zumindest ein kleiner Beitrag in dieser Richtung, indem er interessierten BetriebsrätInnen die Möglichkeit gibt, angesichts aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen aktiv zu werden.

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