Der Sozialplan (SE)

Bringt eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich, so in denen Betrieben wo dauernd mindestens 20 AN-Innen beschäftigt sind, der Abschluss einer Betriebsvereinbarung (”Sozialplan”) möglich. Der Sozialplan regelt Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der Folgen einer Betriebsänderung, die wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich bringt. Sozialpläne dienen dem Schutz der wirtschaftlich Schwachen.

Termin: Mittwoch, 22.10.2014 von 9:30 bis 16:30
Ort: ÖGB Catamaran, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, Seminarraum „Anna Boschek“
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind.

Seminarziele:

  • Die TeilnehmerInnen haben eine Übersicht welche Voraussetzungen für einen Sozialplan gegeben sein müssen.
  • Sie kennen Beispiele welche Inhalte und Regelungen in einem Sozialplan vereinbart werden.
  • Beim Workshop werden Wege zum Abschluss und Durchsetzung von Sozialplänen erörtert.

Seminarinhalte:
Im Seminar werden Inhalte zu folgenden Fragen behandelt:

  • Welche Informationen braucht der Betriebsrat bei Betriebsänderungen?
  • Wer unterstützt den Betriebsrat, woher bekommt er seine Informationen?
  • Wann ist ein Sozialplan möglich?
  • Wann ist ein Sozialplan nötig?
  • Wie setzt man einen Sozialplan durch (gerichtlich, im Verhandlungsweg etc.)
  • Welche Maßnahmen können getroffen werden? Gibt es außer Kündigungen und einvernehmlichen Lösungen noch andere Möglichkeiten? (Bildungskarenz, Kurzarbeit, Pensionierung etc.)
  • Wie ist ein Sozialplan zu versteuern?

Methode: Inputs zum Thema und Diskussion

Referent: Filipp Friedrich, GPA-djp Wien Rechtsschutz/BackOffice

Anmeldung online über diesen Link (klick!)

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