Herzlichen Dank für die Teilnahme an unserem Infotag zum Thema „Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld und Elternteilzeit“. Ein Dankeschön an unsere Expertin Koll. Birgit Isepp-Tunke.
Hier die Seminarunterlagen zum Downloaden:
Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz
Kinderbetreuungsgeld
Elternteilzeit
Freistellung
Rechtliche Klarstellung Jänner 2016
OGH 29.10.2015, 8 ObA 68/15f
ARD 6483/8/2016:
Elternteilzeit: Beginn des Rechtsanspruchs und des Kündigungsschutzes
Der besondere Kündigungsschutz nach § 8f VKG beginnt auch dann grundsätzlich mit der Be-kanntgabe der Elternteilzeit, wenn das Dienstverhältnis des Vaters zwar noch nicht zu diesem Zeitpunkt, wohl aber zum Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung ununterbrochen 3 Jahre gedauert hat und auch die sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternteilzeit vorliegen.