Mutterschutz für freie Dienstnehmerinnen – jetzt!

MutterschutzEin Drittel der Frauen, die als freie Dienstnehmerinnen über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind, wird jährlich schwanger. Für diese Frauen gilt kein Mutterschutzgesetz – und das obwohl die Häufigkeit, mit der diese Gruppe schwanger wird, aufgrund ihres durchschnittlichen Alters überproportional hoch ist. Das stellt viele Frauen vor große Probleme – dieStandard berichtete bereits im Jahr 2012 unter dem Titel „Teures Gebären für freie Dienstnehmerinnen“ -, denn sie befinden sich in einem vollkommen rechts- und schutzlosen Bereich unserer Arbeitswelt wieder. Das 16-wöchige Beschäftigungsverbot rund um die Geburt und der Kündigungsschutz sind ein essentieller Schutz für schwangere Frauen, der ihre ArbeitgeberInnen und AuftraggeberInnen daran hindert, sie durch Druck zu längerem arbeiten zu zwingen.

Wir fordern daher die Einbeziehung von freien Dienstnehmerinnen in das Mutterschutzgesetz! Unterstütze auch Du diese Forderung und beteilige Dich an unserer Online-Petition!

Freie Dienstnehmerinnen haben Anspruch auf Wochengeld, nicht jedoch auf die Schutzbestimmungen aus dem Mutterschutzgesetz und sind dem Arbeitgeber in diesen Fragen vollkommen ausgeliefert. Bei einer Schwangerschaft können die Nachteile durch einen freien Dienstvertrag sogar existenzbedrohend werden. Für diese Frauen gelten weder Arbeitszeitgesetz, Nachtarbeitsverbot, Sonn- und Feiertagsverbot, Überstundenverbot oder Kündigungs- und Entlassungsschutz. Aber auch indirekt kommt es beim Entgelt zu Benachteiligungen, da ärztliche Untersuchungen ein höheres Bedürfnis an Arbeitspausen oder Krankheitstage bei freien Dienstnehmerinnen eine sofortige Reduktion des Einkommens bedeutet, und zwar sowohl in der Schwangerschaft, als auch beim Wochengeld und beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld.

Deshalb fordert die GPA-djp Interessengemeinschaft work@flex schon seit längerem die Einbeziehung freier Dienstnehmerinnen in das Mutterschutzgesetz (Beschäftigungsverbot und Kündigungsschutz). Dieses Gesetz muss für alle unselbständig beschäftigten Arbeitnehmerinnen gleichermaßen gelten, unabhängig vom jeweiligen Arbeits- bzw. Umgehungsvertrag! Diese Forderung ist nicht neu, sie ist aber umso aktueller da sich im aktuellen Regierungsübereinkommen auch die Absichtserklärung findet, das Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz auf freie Dienstnehmerinnen auszuweiten. Darüber hinaus hat auch das EU-Parlament eine Resolution zur sozialen Absicherung von selbstständig Erwerbstätigen veröffentlicht.

Jetzt ist es also höchste Zeit, die untragbare Situation zu ändern, und die Absicht in die Tat umzusetzen – diese Gelegenheit nutzen wir, um unsere Forderungen via Online-Petition erneut zu forcieren.

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