Herzlichen Dank an die TeilnehmerInnen dieses Workshops und besonders unseren ExpertInnen Mag.ª Clara Fritsch und Mag.ª Isabell Koberwein, die mit ihrem Fachwissen zur Verfügung standen. Für die TeilnehmerInnen gibt es eine Sammlung ihrer erarbeiteten Plakate, die wir zum Downloaden bereitstellen. Im Deckblatt eine Positionierung zum Workshopthema:
- 6. Urlaubswoche
- 35 Stunden Woche bei vollem Lohnausgleich
- Arbeitsinspektorat aufwerten, mehr Personal
- Überstunden verteuern
- Altersteilzeit erleichtern
- mehr und flexiblere AZ- Modelle
- AZ-Daten an die Sozialversicherung
- AZ-Kontrolle für BR
- 4 Tage Woche
Eine Teilnehmerin war so nett, uns den Textabschnitt aus ihrer BV zum thema Bildungsfreistellung zu überlassen. Wir hoffen, dass es viele NachahmerInnen geben wird.
6. Bildungsfreistellung:
a) Für die Teilnahme an Veranstaltungen oder Studienprogrammen zur sozialen, kulturellen, beruflichen oder religiösen Weiterbildung ist die hierfür erforderliche Freizeit im Ausmaß von bis zu 5 Werktagen pro Arbeitsjahr zu gewähren.
b) Dazu bedarf es der vorherigen Absprache innerhalb des/-r betroffenen Bereichs/-e und einer schriftlichen Information an die Perdsonalverrechnung.
c) Der Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt mit Ablauf des Arbeitsjahres, sofern im Einvernehmen mit dem Direktor keine andere Regelung getroffen wurde.
Hier die Datei zum Downloaden: Fotoprotokoll – Gesundheitsfaktor Arbeitszeit