Workshop: Der Sozialplan

Bringt eine Betriebsänderung  wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich, so  in denen Betrieben wo dauernd mindestens 20 AN-Innen  beschäftigt sind,  der Abschluss einer Betriebsvereinbarung („Sozialplan“) möglich. Der Sozialplan  regelt  Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der Folgen einer Betriebsänderung, die wesentliche Nachteile für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft mit sich bringt. Sozialpläne dienen dem Schutz der wirtschaftlich Schwachen.

 Termin: Montag, den 27. Februar 2012 von 9:30 bis 16:00
Ort:  Bildungszentrum der AK Wien, Theresianumgasse 16-18, 1040 Wien, Raum 21
Anmeldung: http://www.gpa-djp.at/servlet/ContentServer?pagename=GPA/Page/Index&n=GPA_1.7.1.a&cid=1326952813703

Expertin: Mag. Helga Hons, Stv. Leiterin der Bundesrechtsabteilung der GPA-djp

Ziele:

  •  Die TeilnehmerInnen haben eine Übersicht welche Voraussetzungen für einen Sozialplan gegeben sein müssen.
  • Sie kennen Beispiele welche Inhalte und Regelungen in einem Sozialplan vereinbart werden.
  • Beim Workshop werden Wege zum Abschluss und Durchsetzung von Sozialplänen erörtert.

 Inhalte:

  •  Welche Informationen braucht der Betriebsrat bei Betriebsänderungen?
  • Wer unterstützt den Betriebsrat, woher bekommt er seine Informationen?
  • Wann ist ein Sozialplan möglich?
  • Wann ist ein Sozialplan nötig?
  • Wie setzt man einen Sozialplan durch (gerichtlich, im Verhandlungsweg….)
  • Welche Maßnahmen können getroffen werden? Gibt es außer Kündigungen und einvernehmlichen Lösungen noch andere Möglichkeiten? (Bildungskarenz, Kurzarbeit, Pensionierung….)
  • Wie ist ein Sozialplan zu versteuern?

 Methode:

Inputs zum Thema durch eine Expertin der GPA-djp. Wir werden uns an diesem Tag mit allen Fragen rund um den Sozialplan beschäftigen, es wird ausreichend Zeit für die Diskussion geben.

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