Die Sozialpartner (Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, ÖGB und Arbeiterkammer) haben sich im Februar gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice und der Bundesregierung auf eine Neuregelung der Kurzarbeitsvereinbarung verständigt. Die neuen Regelungen sehen die Ausdehnung der Gesamtdauer des Beihilfenbezuges auf bis zu 18 Monaten, in Ausnahmefällen 20 Monate und gestaffelte Behaltefristen vor.
Die GPA-djp veranstaltet einen Workshop für BR-Mitglieder aus betroffenen Betrieben, wo Kurzarbeitet geleistet wird
am Dienstag, den 12. Mai 2009
von 09:00 bis 17:00 Uhr
im Bildungszentrum des Palais Strudlhof
Strudlhofgasse 10, 1090 Wien
Zielgruppe:
BR-Vorsitzende und deren StellvertreterInnen aus Betrieben wo Kurzarbeit geleistet wird und die Mitglied der GPA-djp sind. Zu diesem Workshop sind die KollegInnen aus den betroffenen Betrieben von Wien, Niederösterreich und Burgenland eingeladen.
Workshopteam:
- Karl Proyer, stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp
- Helga Hons, stv. Leiterin der Bundesrechtsabteilung der GPA-djp
- Michael Pieber, Sekretär im Geschäftsbereich Interessenvertretung der GPA-djp
- Petra Deutschbauer, Sekretärin in der Abteilung Marketing der GPA-djp
Methoden:
Wir arbeiten mit Statements zu inhaltlichen und rechtlichen Fragen, in Arbeitsgruppen und im Plenum.
Anmeldung:
Per E-Mail an karin.oelzant@gpa-djp.at . Bei der Anmeldung per E-Mail benötigen wir bitte Vor- und Nachname, GPA-DJP-Mitgliedsnummer, Wohnadresse, Betrieb mit Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Wir freuen uns eure Anmeldungen und die Zusammenarbeit bei diesem Workshop.
Ziele des Workshops:
- Die BR-Mitglieder kennen den gewerkschaftspolitischen Stellenwert der Kurzarbeit
- Die TeilnehmerInnen kennen für sie wichtige rechtliche Bestimmungen zum Thema Kurzarbeit
- Die BR-Mitglieder haben eine Übersicht über ihre Rolle und die damit verbundenen Aufgaben
- Die TN-Innen haben ihre Erfahrungen und Erkenntnisse rund um Kurzarbeit gegenseitig ausgetauscht.
- Die BR-Mitglieder haben eine Übersicht, woher sie Hilfestellungen und Unterstützungen zu Fragen und Aufgaben, die sich im Rahmen und Umfeld der KZA ergeben, bekommen.
Ablauf und Inhalte:
- Die politische Bedeutung von Kurzarbeit
- Rechtlichen Rahmenbedingungen für Kurzarbeit (Bundesgesetze, AMS-Richtlinie, Sozialpartnervereinbarung, Zusatzbetriebsvereinbarung, Dienstvertrag)
- Die Bedeutung einer starken gewerkschaftlichen Organisation bei der Wahrung der Rechte der ArbeitnehmerInnen im Betrieb.
- Wo bekomme ich als BR-Mitglied Hilfestellungen zu verschiedensten Fragen rund um Kurzarbeit her?
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung – Werner Drizhal – 050301/61345. Wir freuen uns auf zahlreiche TeilnehmerInnen.
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Pressekonferenz
Maßnahmen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Ihre Gesprächspartner: Christoph Leitl (WKÖ-Präsident) – Erich Foglar (gf. ÖGB-Präsident) Herbert Tumpel (AK-Präsident) – Veit Sorger (IV-Präsident)
Wien, am 26. Februar 2009
Kurzarbeit – Fragen und Antworten
Regelung rückwirkend gültig ab 1. Februar 2009
(Beschluss im Nationalrat am 26. Februar 2009.)
Beschäftigungsförderungsgesetz vom März 2009
AMS – Bundesrichtlinie – Beihilfen bei Kurzarbeit und bei Kurzarbeit mit Qualifizierung
VEREINBARUNG
abgeschlossen zwischen der
…………………………………….
und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft ……………………….…….
sowie der Gewerkschaft ……………….……..
über die Einführung von
KURZARBEIT und die LEISTUNG EINER KURZARBEITSUNTERSTÜTZUNG
Diskussion im Wirtschaftsblatt
Streitpunkte: Staatshaftung gegen Standortgarantie
Trotz aller Streitpunkte: Bei einem Thema kämpfen Gewerkschafter Katzian und Industrievertreter Beyrer Seite an Seite: Es soll Staatsgarantien für Unternehmensanleihen geben.
Die Hyperlinks auf die Anhänge funktionieren nicht.
Danke Christian für den Hinweis. Ich habe zumindest jeweils einen Link zum Artikel in der GPA-djp geschafft, wo die angegebenen Dokumenten zum Downloaden bereit stehen. Zum Download direkt schaffe ich es nicht mit einem Link.
Schönes Wochenende und lg
Werner